Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 16.12.2003.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der am Hauptfriedhof anfallenden Kosten ergriffen. Die aktuelle Kostensituation des Hauptfriedhofes und die damit verbundene unzureichende Kostendeckung im Gebührenhaushalt zwingt die Verwaltung, über weitergehende neue Wege der Friedhofsorganisation nachzudenken.
Ziel der Errichtung des Hauptfriedhofes war es seinerzeit, die Bestattungen aller sechs Außenfriedhöfe auf den Hauptfriedhof zu konzentrieren. Abweichend von diesem Grundgedanken wurden in den letzten Jahren die Friedhöfe in Bergkamen-Overberge, -Rünthe und -Oberaden in die Trägerschaft der Kirche übergeben. Somit ist eine Wettbewerbssituation zwischen den kirchlichen Stadtteilfriedhöfen und dem städtischen Hauptfriedhof entstanden. Mittlerweile haben mehrere örtliche Bestattungsunternehmen eigene Trauerhallen und Aufbahrungskabinen eingerichtet. Dadurch sind die Nutzungszahlen der städtischen Trauerhalle (1999 = 320 und 2005 = 156 Trauerfeiern) und Aufbahrungskabinen (1999 = 330 und 2005 = 100 Aufbahrungen) sowie die Bestattungszahlen auf dem Hauptfriedhof (1999 = 414 und 2005 = 234 Beerdigungen) kontinuierlich zurückgegangen.
Nach Veräußerung der Trauerhalle und der Aufbewahrungskabinen muss auch die Attraktivität des Hauptfriedhofes gesteigert und der Entwicklung der Friedhofskultur angepasst werden.
Als weitere Maßnahme auf diesem Weg schlägt die Verwaltung zur Angebotserweiterung vor,
- die Ruhezeit für reine Urnenquartiere auf 20 Jahre herabzusetzen,
- Wahlgräber im Rasenfeld festzuschreiben sowie
- die Beisetzung einer Urne auf einem Sarg im Wahlgrab zuzulassen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Jackenkroll |
Sichtvermerk StA. 30 Roreger |