Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restmüll gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind.
Sachdarstellung:
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Nachdem zum 01.07.2006 der EBB die Leistung des Sammelns und Transportierens
von Abfällen übernommen hat, zeigt sich in der Kalkulation des Jahres 2007 erstmals
das gesamte Einsparpotenzial. So entstehen für 2006 (ganzjährig), also unter
Berücksichtigung von 6 Monaten Sammelleistung REMONDIS und 6 Monaten EBB,
voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. 1.289 T€.
Für den gesamten Zeitraum 2007 werden Kosten für das Einsammeln und
Transportieren durch den EBB von rd. 1.022 T€ veranschlagt.
Dieses entspricht einer Kostenersparnis von rd. 21 %.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Neben den Kosten des Einsammelns und Transportierens stellen die Gebühren, die an
den Kreis Unna zu zahlen sind, einen erheblich größeren Anteil an den
Gesamtkosten der Abfallbeseitigung dar.
In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2007 folgende Gebühren
beschlossen:
Restmüll 216,52 € + 5,89 %
Bioabfall 117,43 € + 6,19 %
Grünabfall 56,35 € + 7,33 %
Altpapierverwertung 1,65 € ./. 48,60
%
Sperrmüll
- je Einwohner 2,15 € neu
- je Tonne 82,78 € neu
Zu dem neu eingeführten Gebührentarif “Sperrmüll je Tonne” werden die Mengen
mit dem Kreis Unna abgerechnet, die aus einer “Straßensammlung” als Sperrmüll
angeliefert werden, da hierin noch Wertstoffe enthalten sind, für die ein
Verwertungserlös erzielt werden kann.
Sperrmüllmengen, die über die Wertstoffhöhe dem Kreis Unna zugeführt werden,
werden zum Restmülltarif abgerechnet, da diesen Mengen die Wertstoffanteile
schon entzogen worden sind.
Unabhängig davon, ob die Sperrmüllmengen durch eine Straßensammlung oder über
den Wertstoffhof entsorgt werden, hat jede Kommune 2,15 € je Einwohner an den
Kreis Unna zu zahlen.
3.
Gebührenfestsetzung Stadt Bergkamen
3.1
Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW
Die Betriebsabrechnung 2005 weist für den Bereich der Restmüllentsorgung einen
Überschuss von 96.221,00 € (Vorjahr 195.700,00 €) und für den Bereich der
Biomüllentsorgung einen Überschuss von 2.180,00 € (Vorjahr 6.012,00 €) aus.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gewinne voll in die Kalkulation 2007 als
Gebühren mindernd einzustellen.
3.2
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.
3.3
Ergebnis
3.3.1
Gebühren für die Beseitigung von Biomüll
Die Mengenentwicklung der ersten 10 Monate deutet
darauf hin, dass für 2006 rd. 2.900 t Biomüll anfallen werden. Von einer
wesentlichen Verhaltensänderung der
Bevölkerung ist nicht auszugehen.
Bei Zugrundelegung dieser Menge und unter Einbeziehung des Gewinns aus 2005 in
Höhe von 2.180,00 € ergibt sich ein Betrag von 1,7910 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 1,79 €/l
festgesetzt werden. Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das
Jahr 2007 im Vergleich zu 2006 folgende Gebührensätze:
|
2007 |
2006 |
Differenz: ./. 7,25 % |
60 l |
53,70 € |
57,90 € |
|
120 l |
107,40 € |
115,80 € |
|
240 l |
214,80 € |
231,60 € |
|
3.3.2 Gebühren für die Beseitigung von Restmüll
Unter Berücksichtigung der neuen
Gebührensätze des Kreises Unna bei fast konstanten Mengen sowie einer erheblich
niedrigeren Gewinnverrechnung kann der Gebührensatz trotzdem leicht gesenkt
werden.
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,1188 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,12 €/l
festgesetzt werden.
Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2006 folgende Änderungen:
|
2007 |
2006 |
Differenz: ./. 1,58 % |
60 l |
93,60 € |
95,10 € |
|
120 l |
187,20 € |
190,20 € |
|
240 l |
374,40 € |
380,40 € |
|
1,1 cbm 14tägig |
1.716,00 € |
1.743,50 € |
|
1,1 cbm 1 x wöchentl. |
3.432,00 € |
3.487,00 € |
|
1,1 cbm 2 x wöchentl. |
6.864,00 € |
6.974,00 € |
|
3.4
Gebührenbedarfsermittlung
3.4.1
Kosten des Einsammelns und Transportierens
3.4.1.1
Personalkosten
3.4.1.1.1 Personalkosten
der Einsatzplanung 51.223,00 €
Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restmüll,
Biomüll, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden
Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden
über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.
3.4.1.1.2 Kosten
des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 17.940,00
€
Gemäß KGSt-Bericht 6/2005 “Kosten eines Arbeitsplatzes” teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 5.400,00 €
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine
informationstechnische Unterstützung 10.200,00
€
Hiermit werden abgedeckt Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Pro- grammen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. |
3.4.1.1.3 Personalkosten
Fahrer/Lader 351.007,00 €
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 9 Personen, die Aufteilung erfolgt
anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.
3.4.1.1.4 Kosten
des Arbeitsplatzes 35.101,00 €
Laut KGSt-Bericht 6/2005 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
3.4.1.1.5 Vertretung
Urlaub/Krankheit 72.000,00 €
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem neuen Personaleinsatzplan rd. 17.900 Personalstunden benötigt, die
nicht mit den 9 Personen im EBB abgedeckt werden können. Es wird davon
ausgegangen, dass 2.000 Personalstunden zu einem Verrechnungssatz von 36,00
€/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden müssen.
3.4.1.2 Kalkulatorische
Abschreibungen
3.4.1.2.1 Fahrzeuge 156.374,00 €
3.4.1.2.2 Halle 1.524,00 €
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
3.4.1.2.3 EDV-Programm 7.921,00 €
Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes
wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.
3.4.1.2.4/
3.4.1.2.5 Abfallgefäße 26.598,00 €
Der von REMONDIS übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum vom 8 Jahren
abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren
berücksichtigt.
3.4.1.3 Kalkulatorische
Zinsen 74.634,00 €
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 % für die Wirtschaftsgüter
wie unter 3.4.1.2.
3.4.1.4 Unterhaltung
der Fahrzeuge 130.000,00 €
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Steuern und
Versicherung, Kraftstoffverbrauch. Die Verteilung erfolgt anhand der
Einsatzstunden der Fahrzeuge.
3.4.1.5 Leitungskosten
EBB 98.076,00 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung,
Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
3.4.2
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
3.4.2.1 Kosten der Verbrennung, Deponierung und Verwertung/Abrechnung
mit dem Kreis Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.
Es wird davon ausgegangen, dass für 2007 folgende Mengen mit dem Kreis Unna
abzurechnen sind:
a) Restmüll
- aus Restmüllgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der ersten 10 Monate des Jahres 2006 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2007 rd. 8.600 t über Restmüllgefäße zu entsorgen sind. |
- Sperrmüll
Gemäß der neuen Gebührensatzung des Kreises Unna werden Sperrmüllmengen, die über die Wertstoffhöfe einer Entsorgung zugeführt werden, zum Restmülltarif abgerechnet.
|
- Wilder Müll
Es wird von einer Tonnage von 350 t wildem Müll ausgegangen. |
b)
Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 2,15 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 82,78 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden.
Für 2007 wird von einer Menge von 1.800 t ausgegangen.
c)
Biomüll
Aufgrund der Sammelergebnisse der ersten 10 Monate des Jahres 2006 kann für
2007 von einer Sammelmenge von 2.900 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Nach den Abrechnungen mit der GWA für die ersten 9 Monate werden als
Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof 1.400 t und als
Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 70 t zugrunde
gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
a) Grünschnitt |
1.400 t |
à |
57,45 €/t |
b) Holz |
500 t |
à |
103,17 €/t |
c) Bauschutt |
1.100 t |
à |
18,59 €/t |
d) Sperrmüll |
550 t |
à |
74,14 €/t |
e) Elektronikschrott als Selbstverwertung |
130 t |
à |
128,22 €/t |
f) Styropor/Eisen |
pauschal |
|
2.230,00 € |
3.4.2.2 Betreiberkosten Wertstoffhof 83.406,00
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.
3.4.2.3 Kalkulatorische Abschreibungen Wertstoffhof 5.823,00 €
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
3.4.2.4 Kalkulatorische Zinsen Wertstoffhof 2.914,00 €
Die kalkulatorischen Zinsen ermitteln sich anhand der Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen. Als Zinssatz werden 6,5 % zugrunde gelegt.
3.4.2.5 Entsorgung Sondermüll 12.500,00
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
3.4.2.6 Containergestellung 20.000,00
€
Der Müll von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
3.4.2.7 Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 5.000,00 €
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
3.4.2.8 Kosten für Gebührenmarken 4.760,00
€
Um nach dem Start des EBB Sicherheit über den tatsächlichen Gefäßbestand zu
erhalten, ist geplant, mit den Grundbesitzabgabenbescheiden neue Gebührenmarken
für jedes Müllgefäß zu verschicken.
3.4.2.9 Erstellung und Fortführung der Abfallfibel sowie deren
Verteilung 10.258,00 €
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallfibeln an jeden Haushalt
verteilt.
3.4.2.10 Leistungen des Baubetriebshofes 58.200,00
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant
ist eine Inanspruchnahme von 1.200 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.
3.4.2.11 Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal - 145.312,00 €
Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse
oder des Umweltamtes.
Im Einzelnen werden Leistungen von folgenden Ämtern bezogen:
- Oberste Verwaltungsorgane 8 %
- Rechnungsprüfungsamt 5 %
- Hauptamt 16 %
- Rechtsamt 4 %
- Bürgerbüro 15 %
- Amt für Finanzen und Steuern 298 %
- Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt 25 %
3.4.2.12 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 24.123,00
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für
die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
3.4.3
Zu erwartende Erlöse
3.4.3.1 Erlöse Papierverwertung 158.964,00 €
Der
Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge eine Vergütung von 52,55 €
je Tonne. Als Sammelmenge werden 3.600 t zugrunde gelegt.
3.4.3.2 Beteiligung
DSD an Papiersammlung 85.792,00 €
Im Rahmen der Papiersammlung werden sowohl Druckerzeugnisse als auch
Verpackungsmaterialien über die Papiertonne gesammelt. Für die
Verkaufsverpackungen erfolgt eine Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems. An
den Kosten beteiligt sich die DSD AG mit 1,65 € je Einwohner und Jahr.
3.4.3.3 Erlöse
Sperrmüllkarten 75.000,00 €
3.4.3.4 Erlöse
Grünschnittkarten 2.500,00 €
3.4.3.5 Erlöse
Wertstoffhof 100.000,00 €
3.4.3.6 Mieteinnahmen
Wertstoffhof 13.616,00 €
3.4.3.7 Erlöse
Restmüllsäcke 500,00 €
3.4.3.8 Erlöse
Elektronikschrott 5.239,00 €
3.4.4 Durch
Abfallbeseitigungsgebühren zu deckende Kosten
Nach
der Umlage der Kosten für die Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der
Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restmüll ergeben sich Gesamtkosten
für die Beseitigung von
- Restmüll 3.394.167,00 €
- Biomüll 516.911,00 €
3.4.5 Gutschrift
Abfallgebühren 2005
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden Überschüsse des Jahres 2005 voll
als Gebühren mindernd in die Kalkulation einbezogen.
3.4.6 Ermittlung
des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt
anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand
an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiterin Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |