Betreff
Abfallbeseitigung, hier: 12. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
9/0782
Aktenzeichen
22.60.20 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restmüll gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind.

Sachdarstellung:

 

 

1.                                Sammel- und Transportleistung des EBB

Nachdem zum 01.07.2006 der EBB die Leistung des Sammelns und Transportierens von Abfällen übernommen hat, zeigt sich in der Kalkulation des Jahres 2007 erstmals das gesamte Einsparpotenzial. So entstehen für 2006 (ganzjährig), also unter Berücksichtigung von 6 Monaten Sammelleistung REMONDIS und 6 Monaten EBB, voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. 1.289 T€.

Für den gesamten Zeitraum 2007 werden Kosten für das Einsammeln und Transportieren durch den EBB von rd. 1.022 T€ veranschlagt.

Dieses entspricht einer Kostenersparnis von rd. 21 %.


2.                                Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Neben den Kosten des Einsammelns und Transportierens stellen die Gebühren, die an den Kreis Unna zu zahlen sind, einen erheblich größeren Anteil an den Gesamtkosten der Abfallbeseitigung dar.

In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2007 folgende Gebühren beschlossen:

Restmüll 216,52 €   + 5,89 %
Bioabfall 117,43 €   + 6,19 %
Grünabfall 56,35 € + 7,33 %
Altpapierverwertung 1,65 €  ./. 48,60 %
Sperrmüll
- je Einwohner 2,15 € neu
- je Tonne 82,78 € neu

Zu dem neu eingeführten Gebührentarif “Sperrmüll je Tonne” werden die Mengen mit dem Kreis Unna abgerechnet, die aus einer “Straßensammlung” als Sperrmüll angeliefert werden, da hierin noch Wertstoffe enthalten sind, für die ein Verwertungserlös erzielt werden kann.

Sperrmüllmengen, die über die Wertstoffhöhe dem Kreis Unna zugeführt werden, werden zum Restmülltarif abgerechnet, da diesen Mengen die Wertstoffanteile schon entzogen worden sind.

Unabhängig davon, ob die Sperrmüllmengen durch eine Straßensammlung oder über den Wertstoffhof entsorgt werden, hat jede Kommune 2,15 € je Einwohner an den Kreis Unna zu zahlen.



3.                                Gebührenfestsetzung Stadt Bergkamen

3.1                            Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Die Betriebsabrechnung 2005 weist für den Bereich der Restmüllentsorgung einen Überschuss von 96.221,00 € (Vorjahr 195.700,00 €) und für den Bereich der Biomüllentsorgung einen Überschuss von 2.180,00 € (Vorjahr 6.012,00 €) aus.

Die Verwaltung schlägt vor, die Gewinne voll in die Kalkulation 2007 als Gebühren mindernd einzustellen.

3.2                            Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

3.3                            Ergebnis

3.3.1                      Gebühren für die Beseitigung von Biomüll

Die Mengenentwicklung der ersten 10 Monate deutet darauf hin, dass für 2006 rd. 2.900 t Biomüll anfallen werden. Von einer wesentlichen Verhaltensänderung  der Bevölkerung ist nicht auszugehen.

Bei Zugrundelegung dieser Menge und unter Einbeziehung des Gewinns aus 2005 in Höhe von 2.180,00 € ergibt sich ein Betrag von 1,7910 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 1,79 €/l festgesetzt werden. Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2007 im Vergleich zu 2006 folgende Gebührensätze:

 

2007

2006

Differenz: ./. 7,25 %

60 l

53,70 €

57,90 €

 

120 l

107,40 €

115,80 €

 

240 l

214,80 €

231,60 €

 

 

3.3.2 Gebühren für die Beseitigung von Restmüll

Unter Berücksichtigung der neuen Gebührensätze des Kreises Unna bei fast konstanten Mengen sowie einer erheblich niedrigeren Gewinnverrechnung kann der Gebührensatz trotzdem leicht gesenkt werden.

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,1188 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,12 €/l festgesetzt werden.

Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2006 folgende Änderungen:

 

2007

2006

Differenz: ./. 1,58 %

60 l

93,60 €

95,10 €

 

120 l

187,20 €

190,20 €

 

240 l

374,40 €

380,40 €

 

1,1 cbm 14tägig

1.716,00 €

1.743,50 €

 

1,1 cbm 1 x wöchentl.

3.432,00 €

3.487,00 €

 

1,1 cbm 2 x wöchentl.

6.864,00 €

6.974,00 €

 

 

 

3.4                            Gebührenbedarfsermittlung

3.4.1                      Kosten des Einsammelns und Transportierens

3.4.1.1                Personalkosten

3.4.1.1.1 Personalkosten der Einsatzplanung 51.223,00 €

Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restmüll, Biomüll, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.

3.4.1.1.2     Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung     17.940,00 €

Gemäß KGSt-Bericht 6/2005 “Kosten eines Arbeitsplatzes” teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-      Sachkostenpauschale     5.400,00 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-      Allgemeine informationstechnische Unterstützung     10.200,00 €

Hiermit werden abgedeckt Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Pro- grammen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc.

 

3.4.1.1.3     Personalkosten Fahrer/Lader     351.007,00 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 9 Personen, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.

3.4.1.1.4     Kosten des Arbeitsplatzes     35.101,00 €

Laut KGSt-Bericht 6/2005 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

3.4.1.1.5     Vertretung Urlaub/Krankheit     72.000,00 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem neuen Personaleinsatzplan rd. 17.900 Personalstunden benötigt, die nicht mit den 9 Personen im EBB abgedeckt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass 2.000 Personalstunden zu einem Verrechnungssatz von 36,00 €/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden müssen.


 

3.4.1.2     Kalkulatorische Abschreibungen

3.4.1.2.1     Fahrzeuge     156.374,00 €

3.4.1.2.2     Halle     1.524,00 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

3.4.1.2.3     EDV-Programm     7.921,00 €

Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.

3.4.1.2.4/

3.4.1.2.5     Abfallgefäße     26.598,00 €

Der von REMONDIS übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum vom 8 Jahren abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren berücksichtigt.

3.4.1.3     Kalkulatorische Zinsen     74.634,00 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 % für die Wirtschaftsgüter wie unter 3.4.1.2.

3.4.1.4     Unterhaltung der Fahrzeuge     130.000,00 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Steuern und Versicherung, Kraftstoffverbrauch. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

3.4.1.5     Leitungskosten EBB     98.076,00 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.


 

3.4.2                      Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

3.4.2.1     Kosten der Verbrennung, Deponierung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.

Es wird davon ausgegangen, dass für 2007 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a)      Restmüll

-      aus Restmüllgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der ersten 10 Monate des Jahres 2006 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2007 rd. 8.600 t über Restmüllgefäße zu entsorgen sind.

                  
-      Sperrmüll

Gemäß der neuen Gebührensatzung des Kreises Unna werden Sperrmüllmengen, die über die Wertstoffhöfe einer Entsorgung zugeführt werden, zum Restmülltarif abgerechnet.


Die ersten drei Quartale des Jahres 2006 lassen darauf schließen, dass über den Wertstoffhof 550 t Sperrmüll zu entsorgen sein werden.

 

                   -     Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 350 t wildem Müll ausgegangen.

 

                   b)      Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 2,15 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 82,78 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden.

Für 2007 wird von einer Menge von 1.800 t ausgegangen.


                   c)      Biomüll

Aufgrund der Sammelergebnisse der ersten 10 Monate des Jahres 2006 kann für 2007 von einer Sammelmenge von 2.900 t ausgegangen werden.


 

                   d)     Grünschnitt

Nach den Abrechnungen mit der GWA für die ersten 9 Monate werden als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof 1.400 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 70 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:

a) Grünschnitt

1.400 t

à

57,45 €/t

b) Holz

500 t

à

103,17 €/t

c) Bauschutt

1.100 t

à

18,59 €/t

d) Sperrmüll

550 t

à

74,14 €/t

e) Elektronikschrott als Selbstverwertung

130 t

à

128,22 €/t

f)  Styropor/Eisen

pauschal

 

2.230,00 €

                  

3.4.2.2     Betreiberkosten Wertstoffhof     83.406,00 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.

3.4.2.3     Kalkulatorische Abschreibungen Wertstoffhof     5.823,00 €

Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

3.4.2.4     Kalkulatorische Zinsen Wertstoffhof     2.914,00 €

Die kalkulatorischen Zinsen ermitteln sich anhand der Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen. Als Zinssatz werden 6,5 % zugrunde gelegt.

3.4.2.5     Entsorgung Sondermüll     12.500,00 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

3.4.2.6     Containergestellung     20.000,00 €

Der Müll von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.


 

3.4.2.7     Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe     5.000,00 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der o. g. Betrag benötigt.

3.4.2.8     Kosten für Gebührenmarken     4.760,00 €

Um nach dem Start des EBB Sicherheit über den tatsächlichen Gefäßbestand zu erhalten, ist geplant, mit den Grundbesitzabgabenbescheiden neue Gebührenmarken für jedes Müllgefäß zu verschicken.

3.4.2.9     Erstellung und Fortführung der Abfallfibel sowie deren Verteilung     10.258,00 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallfibeln an jeden Haushalt verteilt.

3.4.2.10     Leistungen des Baubetriebshofes     58.200,00 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant ist eine Inanspruchnahme von 1.200 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.

3.4.2.11     Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -      145.312,00 €

Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltamtes.

Im Einzelnen werden Leistungen von folgenden Ämtern bezogen:

-      Oberste Verwaltungsorgane     8 %
-     Rechnungsprüfungsamt     5 %
-     Hauptamt     16 %
-     Rechtsamt     4 %
-     Bürgerbüro     15 %
-     Amt für Finanzen und Steuern     298 %
-     Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt     25 %

3.4.2.12     Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -     24.123,00 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.

Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.


 

3.4.3                      Zu erwartende Erlöse

3.4.3.1                   Erlöse Papierverwertung                   158.964,00 €

                   Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge eine Vergütung von 52,55 € je Tonne. Als Sammelmenge werden 3.600 t zugrunde gelegt.

3.4.3.2     Beteiligung DSD an Papiersammlung     85.792,00 €

Im Rahmen der Papiersammlung werden sowohl Druckerzeugnisse als auch Verpackungsmaterialien über die Papiertonne gesammelt. Für die Verkaufsverpackungen erfolgt eine Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems. An den Kosten beteiligt sich die DSD AG mit 1,65 € je Einwohner und Jahr.

3.4.3.3     Erlöse Sperrmüllkarten     75.000,00 €

3.4.3.4     Erlöse Grünschnittkarten     2.500,00 €

3.4.3.5     Erlöse Wertstoffhof     100.000,00 €

3.4.3.6     Mieteinnahmen Wertstoffhof     13.616,00 €

3.4.3.7     Erlöse Restmüllsäcke     500,00 €

3.4.3.8     Erlöse Elektronikschrott     5.239,00 €

3.4.4     Durch Abfallbeseitigungsgebühren zu deckende Kosten

                   Nach der Umlage der Kosten für die Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restmüll ergeben sich Gesamtkosten für die Beseitigung von

-      Restmüll     3.394.167,00 €
-     Biomüll     516.911,00 €

3.4.5     Gutschrift Abfallgebühren 2005

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden Überschüsse des Jahres 2005 voll als Gebühren mindernd in die Kalkulation einbezogen.

3.4.6     Ermittlung des Gebührensatzes

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.









                   

 

 

 

 

                  

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger