Betreff
Hundesteuersatzung, hier: 1. Änderung
Vorlage
9/0780
Aktenzeichen
22.5 di-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bergkamen so, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Mit der Hundesteuersatzung vom 18.04.2005 wurden auch die Tatbestände zur Befreiung von der Hundesteuer festgelegt. Hierbei wurde bei der Bemessung der Steuer nach gefährlichen Hunden, Hunden, für die das Landeshundegesetz besondere Anforderungen vorsieht und sonstigen Hunden unterschieden.

 

Es sollte ausdrücklich die Befreiung von der Steuerpflicht bei Hunden gemäß §§ 3 u. 10 des Landeshundegesetzes ausgeschlossen werden.

 

Hunde gemäß § 3 Landshundegesetz sind solche Hunde, die denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht und von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.

 

Hunde gemäß § 10 Landeshundegesetzes sind Hunde, deren Haltung an besondere Anforderungen geknüpft sind.

 

Die Definition des Ausschlusses der Steuerbefreiung regelte sich im Text der Satzung jedoch nach den Vorgaben der bis dahin gültigen Satzung, was nun mit der 1. Änderungssatzung korrigiert wird.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Dickhausen

StA 30

 

 

 

 

Roreger