Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abschluss der beigefügten Vereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen und der ARGE Kreis Unna und genehmigt die Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Bürgermeister und den Beigeordneten für das Dezernat II.
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Unna hat in
seiner Sitzung am 07.03.2006 die Übernahme der Führungsverantwortung in der
ARGE durch den Kreis Unna beschlossen.
Der auf der Basis des vorgenannten Kreistagsbeschlusses am 30.05.2006 unterzeichnete 1. Nachtrag zum ARGE-Vertrag sieht vor allem auch eine Stärkung der Geschäftsführung vor.
Hiernach hat der Geschäftsführer die
Organisations-, Personal- und Finanzverantwortung im Rahmen der zwischen dem
BMWA (heute BMAS) der BA und den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossenen
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der
Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gem. § 44b SGB II.
Das heißt, die Geschäftsführung der
ARGE erhält
·
klare
Entscheidungsbefugnis im operativen Geschäft,
·
die
vollständige Weisungsbefugnis über die von den Leistungsträgern
bereitgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit dies zur Aufgabenerfüllung
und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung erforderlich ist und
·
die
Verantwortung für die Verwendung der Mittel für die Eingliederung und der
Verwaltung vor Ort.
In dem Beschluss des Kreistages vom
19.06.2006 wurde festgehalten, dass mit den Städten und Gemeinden Einigkeit
besteht, dass eine dezentrale Aufgabenerledigung in 10 Job-Centern zwingend
eine in ihrer Steuerungskompetenz deutlich stärkere ARGE-Geschäftsführung
erfordert, aus diesem Grund die ARGE-Geschäftsführung künftig das volle
Direktionsrecht über alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE erhalten
soll und dass die bestehenden Dienstleistungsüberlassungsverträge entsprechend
verändert und angepasst werden.
Ebenfalls mit Beschluss vom
19.06.2006 wurde im Rahmen des neuen Organisationsmodells die Einführung von
drei Bereichsleitern beschlossen. Dies ist laut Kreistagsvorlage auf die vom
Bund gesetzten Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Führungskräften in
der ARGE zurück zu führen. Für zwei der neuen Stellen galt ein Besetzungsrecht
der kommunalen Seite.
Die neuen Bereichsleiter sind zuständig für die
·
Koordination
der Aufgaben der einzelnen Job-Center für die Bereiche Leistung, Markt und
Integration und Fallmanagement,
·
Unterstützung
der Geschäftsführung und der Fachbereichsleitungen,
·
Vertretung
der Fachbereichsleitungen nach näherer Festlegung bei deren Abwesenheit.
Mit Schreiben vom 28.08.2006 wurden
die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Unna von der ARGE Kreis
Unna darüber informiert, dass am 22.08.2006 das letzte Interessenbekundungs- /
Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen wurde, welches von der
Geschäftsführung der ARGE durchgeführt wurde. Demnach ist neuer Bereichsleiter
für den Bereich Bergkamen, Kamen und Werne Herr Frank Gründken.
Mit der Übertragung des
Direktionsrechtes über alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE auf die
Geschäftsführung ändert sich die Dienstherreneigenschaft der Stadt Bergkamen
nicht. Das Beschäftigungs- / Dienstverhältnis der betroffenen Beamtinnen,
Beamten und Beschäftigten zur Stadt Bergkamen besteht fort.
Zwischenzeitlich hat der Kreistag des
Kreises Unna in seiner Sitzung am 05.09.2006 der Vereinbarung zwischen dem
Kreis Unna und der ARGE über die Bereitstellung von Personal durch den Kreis
Unna zugestimmt.
Wortlaut des Kreistagsbeschlusses:
"Der Kreistag beauftragt den
Landrat, die Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und der ARGE über die
Bereitstellung von Personal durch den Kreis Unna abzuschließen. Die Mitglieder
des Lenkungsausschusses werden beauftragt, sicherzustellen, dass die von den
zehn Städten und Gemeinden sowie den Agenturen für Arbeit Dortmund und Hamm
abzuschließenden Dienstüberlassungsverträge dem Vertrag des Kreises inhaltlich
entsprechen."
Die Sozialdezernentin des Kreises
Unna, Frau Warminski-Leitheußer, hat daher mit E-Mail vom 06.09.2006 unter
anderem den Sozialdezernenten der Stadt Bergkamen, Herrn Beigeordneten Wenske,
gebeten, kurzfristig den Beschluss der parlamentarischen Gremien zu dieser
Vereinbarung herbeizuführen und sie über die Beschlussfassung zu informieren.
Der Text der Vereinbarung ist als
Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Nach eingehender Prüfung des
Vereinbarungstextes fand am 18.09.2006 bei der Stadt Bergkamen ein Gespräch mit
dem Kreis Unna und der ARGE statt, in dem die wesentlichen Probleme gelöst
werden konnten, wie dem beigefügten Protokolltext (Anlage 2) zu entnehmen ist.
Ergänzend gab die
ARGE-Geschäftsführung am 22.09.2006 eine verbindliche Zusatzerklärung ab,
welche zum Inhalt hat, dass im Falle einer vorübergehenden Festlegung eines
anderen Einsatzortes von ARGE-Beschäftigten im Regelfall ein Ortswechsel bis zu
einer Dauer von sechs Wochen veranlasst werden soll. Diese Erklärung wurde in den
Vereinbarungstext eingearbeitet und ist nun Bestandteil der Vereinbarung.
Der Personalrat der Stadt Bergkamen
hat in seiner Sitzung vom 10.10.2006 dem Abschluss der Vereinbarung zwischen
der ARGE Kreis Unna und der Stadt Bergkamen zugestimmt.
Nach Abschluss dieses
personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens legt die Verwaltung nun
den Text der "Vereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen und der ARGE über
die Bereitstellung von Personal durch die Stadt Bergkamen" nebst Anlagen
zur Beschlussfassung vor.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
Mitunterzeichner Wenske Beigeordneter |
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Scharwey |
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