Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Weiterführung des Verfahrens zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26
“Schönhausen” entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung.
Entsprechend Anlage 1 sollen
die beiden nördlichen Grünflächen (A und B ) in voller Größe bestehen bleiben.
Hier soll weder eine Nachverdichtung noch die Anlage von Garagenhöfen erfolgen.
Auf der südlichen Grünfläche (C) soll
eine behutsame Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern und
weitgehender Einfügung planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Fläche D bleibt
als Schwerpunktspielplatz weiterhin bestehen.
Die Siedlergemeinschaft
Schönhausen soll vor öffentlichen Ratssitzungen zur Flächennutzungsplan- und
Bebauungsplanänderung sowie vor Offenlegung der Planentwürfe rechtzeitig
gesondert informiert werden.
Die
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift.
Unabhängig von den Bauleitplanänderungsverfahren wird die Verwaltung beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen eine Änderung der Baugestaltungssatzung zur Zulassung von Carports unter bestimmten Vorgaben vorzubereiten.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen
hat in seiner Sitzung am 29.03.2006 die Einleitung des Verfahrens zur 23.
Änderung des Flächennutzungsplans und zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 “Schönhausen” beschlossen.
Am 10. August 2006 fand im
Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Bürgerversammlung statt.
Anschließend wurden die Änderungsentwürfe sowie die Änderungsinhalte für die
Dauer von zwei Wochen öffentlich ausgelegt.
Im Folgenden soll über das
Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung informiert werden:
Kritikpunkt war die Aufgabe
von Grünflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes. Eine Vielzahl von Bürgern
hatte einen möglichen Wegfall von Grünflächen mit anschließender
Nachverdichtung bzw. Anlage von Garagenhöfen kritisiert. Die übrigen Inhalte
der Bebauungsplanänderung wurden insgesamt akzeptiert.
Die betreffenden öffentlichen
Grünflächen sind in der Anlage 1 als Flächen A bis D dargestellt. Diesbezüglich
war im bisherigen Entwurf der Flächennutzungsplan- bzw.
Bebauungsplanänderung Folgendes vorgesehen:
§
Auf der Grünfläche A zwischen Hansemannstraße,
Landwehrstraße und Töddinghauser Straße und optional auch auf der Grünfläche B
zwischen Hansemannstraße und Russelstraße sollten Garagenhöfe angelegt werden.
Eine Nachfrage nach Garagen besteht durch die Eigentümer von Eck- und
Reihenmittelhausgrundstücken. Bei diesen Gebäuden besteht keine Möglichkeit zur
Errichtung von Garagen, da die Baugestaltungssatzung zum Erhalt des
Siedlungscharakters Garagen und Carports im Vorgarten ausschließt.
§
Die Grünfläche C mit
Bolzplatz zwischen Lentstraße, Hansemannstraße und Töddinghauser Straße sollte
überplant werden. Hier sollte eine Nachverdichtung mit Einzel- und
Doppelhäusern planungsrechtlich ermöglicht werden.
§
Die Grünfläche D mit
Spielplatz an der Walter-Poller-Straße sollte unverändert bestehen bleiben.
Im Rahmen der
Bürgerversammlung wurde durch die Mehrheit der anwesenden Bürger die Aufgabe
von Grünflächen in der ehemaligen Bergarbeitersiedlung und die Anlage von
Garagenhöfen sowie die vorgesehene Nachverdichtung scharf kritisiert bzw.
abgelehnt. Die Mehrheit der Anwesenden vertrat die Meinung, dass die
Grünflächen typischerweise zur Siedlung gehörten, den Siedlungscharakter
positiv beeinflussten und wichtige Spiel- und Erholungsräume darstellten.
Garagenhöfe dagegen würden eine Verschandelung der Siedlung bewirken.
Das Protokoll der
Bürgerversammlung befindet sich in der Anlage 2.
Während der anschließenden
Offenlegungsfrist gingen mehrere private Stellungnahmen ein. Diese
Stellungnahmen befinden sich in den Anlagen 3 bis 12. Die Namen und Anschriften
wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht. Diese sind
jedoch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung als Vorlage aufgeführt und können
entsprechend der Nummerierung den Stellungnahmen zugeordnet werden.
Es gingen folgende
Stellungnahmen ein:
1) Es wurde eine Unterschriftenliste mit 180
Unterschriften von Schönhausener Bürgern mit einer dreiseitigen Stellungnahme
eingereicht. In dem dazugehörigen Anschreiben wird angegeben, dass alle
Bewohner der alten Zechensiedlung unterschrieben hätten. Es handelt sich jedoch
tatsächlich um 23,6 % der Bewohner der historischen Siedlung und 15 % der
Bewohner des Bebauungsplangebietes (ohne Kinder).
In
der Stellungnahme wird angeführt, dass
in der vom Gartenstadtgedanken geprägten Siedlung neben den Platanenalleen auch die großen Freiräume innerhalb der
Häuserblocks charakteristisch seien. Diese sollten unangetastet bleiben und
besser gepflegt werden.
Notwendige
Pflegemaßnahmen auf den Grünflächen seien nicht oder nur halbherzig von Seiten
der Stadt durchgeführt worden. Sowohl die Grünflächen als auch die Spielwiese
und der Bolzplatz würden derzeitig noch
intensiv genutzt.
Das
Bild der geschlossenen Zechensiedlung würde durch die Neubauten innerhalb der
Blöcke empfindlich gestört. Die Garagenhöfe würden abgelehnt, da sie die
Grünflächen zerstörten. Es sollten stattdessen Carports vor den Gebäuden
zugelassen werden.
Die
kurzfristige Einladung zur Bürgerversammlung wird darüber hinaus kritisiert.
(vgl.
Anlage 3)
2) Außerdem reichten 12 Kinder eine Unterschriftenliste
ein, mit der sie den Erhalt der Spielwiese fordern.
(vgl.
Anlage 4)
3) Eine Bewohnerin aus der Russelstraße kritisiert die
Art der Bekanntmachung der Bürgerversammlung sowie die Absicht, die Grünflächen
aufzugeben, die im Rahmen der früheren Wohnumfeldverbesserung geschaffen worden
seien.
(vgl.
Anlage 5)
4) Aus der Russelstraße und Lentstraße gaben 5 Anwohner
zu Protokoll, dass die beiden nördlichen Grünflächen zwischen Landwehrstraße,
Russelstraße, Lentstraße und Töddinghauser Straße als Spielmöglichkeiten für
Kinder erhalten bleiben sollten und hier keine Anlage von Garagen oder eine
sonstige Bebauung erfolgen sollte.
(vgl.
Anlage 6)
5) Eine Anwohnerin wandte sich gegen eine weitere
Bebauung der Siedlung Schönhausen. Die dichte Begrünung sei die größte Qualität
der Siedlung. Durch die Bebauung der Innenbereiche würde die Siedlung ihr
Gesicht verlieren, der Gartenstadtgedanke und die Einheit der Siedlung würde
aufgegeben. Außerdem würden die Grünflächen nach wie vor von Kindern und
Jugendlichen genutzt. Sie könnten jedoch extensiver gepflegt werden, der
Erlebniswert bliebe dabei dennoch hoch.
(vgl.
Anlage 7)
6) Ein Anwohner aus der Russelstraße wendet sich gegen
eine Umwandlung von Grünflächen in Garagenplätze.
(vgl.
Anlage 8)
7) Ein Anwohner aus der Lentstraße kritisiert eine
Aufgabe von öffentlichen Grünflächen unter dem Aspekt der durch die Stadt Bergkamen
erhobenen Ausgleichsbeträge. Diese seien
für die im Rahmen der öffentlichen Sanierung der Siedlung erfolgte
Aufwertung der Siedlung erhoben worden. Eine jetzige Aufgabe von Grünflächen
stelle eine Minderung der Wohnwerte dar.
(vgl.
Anlage 9)
8) Vier Bewohner aus der Walter-Poller-Straße plädieren
für den Erhalt der Grünflächen für Kinder und Jugendliche, da ansonsten der
Spielplatz an der Walter-Poller-Straße stärker genutzt und die angrenzende
Wohnnutzung stören würde.
(vgl.
Anlage 10)
9) Zwei Bewohner aus der Lentstraße kritisieren die Art
der Bekanntmachung der Bürgerversammlung sowie die Bebauung von Grünflächen.
(vgl.
Anlage 11)
10) Zwei Bewohner
aus der Walter-Poller-Straße plädieren für den Erhalt der Grünflächen als
“Spielraum” für Kinder und Jugendliche.
(vgl.
Anlage 12)
11) Ein Anwohner aus der Hansemannstraße kritisiert die
Art der Bekanntmachung der
Bürgerversammlung und wendet sich gegen weitere Abholzungen oder
Asphaltierungen in Schönhausen. Die vorher bewirkte Wohnumfeldverbesserung
würde jetzt eingeschränkt.
(vgl.
Anlage 13)
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt
aufgrund der vorgetragenen Anregungen sowie massiven Kritik von Bürgern vor,
die bisherigen Änderungsziele zu modifizieren und die beiden nördlichen
Grünflächen A und B vollständig zu erhalten (vgl. Anlage 1).
Auf die zunächst
beabsichtigte Anlage von Garagenhöfen soll in diesen Bereichen vollständig
verzichtet werden.
Der
Bedarf an Grünflächen innerhalb der Siedlung Schönhausen wäre - auch bei
Wegfall der Grünfläche C - mehr als gedeckt. Neben der Aufrechterhaltung der beiden Grünflächen A
und B bestehen die öffentliche Grünfläche mit Spielplatz an der Walter-Poller
Straße (D) sowie, an die alte Siedlung angrenzend, die Grünfläche mit
Spielplatz am Kuhbach und der
Wasserpark mit Spielbereich.
Die
Frequentierung der Grünflächen A, B und C ist in den vergangenen Jahren
kontinuierlich zurückgegangen. Auch hat es nach Demontage der Spielgeräte in
der Vergangenheit keine Nachfragen nach Reaktivierung der Spielplätze gegeben.
Es handelt sich zudem in der Siedlung fast ausschließlich um Einzel- , Doppel-
und Reihenhäuser mit Gärten, so dass die Gebäudegrundstücke selbst auch immer
private Grünflächen besitzen.
Nach Angaben des Jugendamtes
soll die Spielplatzversorgung des Stadtteils zukünftig allein durch den Schwerpunktspielplatz
Walter-Poller-Straße (D) erfolgen. Eine Wiedererrichtung der Spielplätze auf
den anderen Grünflächen A und B wird daher abgelehnt. Das Wiederaufstellen von
Spielgeräten stellt auch nicht die mehrheitliche Bürgerforderung dar, den meisten
geht es hier um den Erhalt von Grünflächen.
Die Pflege der Grünflächen A
und B sollte daher zukünftig lediglich in extensiver Weise erfolgen. Der
vorhandene Bolzplatz auf der Grünfläche C könnte durch Versetzen der Tore auf
die Grünflächen A oder B, wenn von Bürgern und Jugendamt gewünscht, verlagert
werden. Derzeit sieht eine schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes dies
allerdings nicht vor.
Die Unterhaltung der beiden
Grünflächen muss im Rahmen des normalen Haushaltsbudgets erfolgen.
Auf die Anlage von
Garagenhöfen auf den Grünflächen sollte verzichtet werden. Dem starken Protest
gegen Garagenhöfe standen nur wenige konkrete Nachfragen nach Garagen
gegenüber. Eine mögliche Zulässigkeit von Garagen bzw. Carports an anderer
Stelle, z. B. in Vorgärten, muss gesondert beraten werden (ggf. Modifizierung
der Baugestaltungssatzung).
Die Verwaltung schlägt vor,
dass eine behutsame bauliche Nachverdichtung
nur auf der südlichen Fläche C erfolgen soll. Die Erschließung soll von
der Töddinghauser Straße aus vorgenommen werden. Insofern wird es in der
Siedlung selbst nicht zu befürchteten Mehrverkehren kommen.
Die Grundstücksgrößen sollen
bei mindestens 300 m² liegen. Zur baulichen Einfügung soll über den
Bebauungsplan festgesetzt werden, dass
in diesem Bereich nur Einzel- und
Doppelhäuser in eingeschossiger Bauweise zulässig sind. In Anlehnung an
die historische Siedlung sollen nur Putzfassaden sowie Satteldächer ermöglicht
werden.
Eine sich einfügende
Wohnbebauung der Grünfläche C führt nicht zu einer “Abwertung” der
Siedlungsqualität und damit zu einer Senkung
der Bodenwerte im ehemaligen Sanierungsgebiet. Im Gegenteil, eine Verwahrlosung von Grün- oder Spielflächen,
für die kein Bedarf mehr besteht (z. B. durch zunehmende Müllablagerungen),
würde eher zu einer Beeinträchtigung der Siedlungsqualität und damit zu einem
Wertverlust angrenzender Grundstücke führen.
Eine behutsame Nachverdichtung der Fläche ist städtebaulich sinnvoll und vertretbar. Aus folgenden Gründen weist die Grünfläche eine besondere Eignung für Wohnbebauung auf:
-
Versorgungseinrichtungen
wie Geschäfte und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie soziale
Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen u. a. befinden sich in fußläufig
erreichbarer Entfernung (Stadmitte West).
-
Die Fläche liegt
inmitten bereits bebauter Siedlungsbereiche. Eine Bebauung stärkt eine kompakte
Siedlungsstruktur mit kurzen Wegen sowie Auslastung vorhandener Infrastruktur
und schont die “grüne Wiese” am Rande der Stadt.
Dem “Gartenstadtgedanken” der
historischen Arbeitersiedlung wäre dennoch aufgrund des nach wie vor hohen
Anteils öffentlicher Grünflächen, des großen Anteils privater Hausgärten sowie
der starken Durchgrünung durch die straßenbegleitenden Baumalleen Genüge getan.
Es wird vorgeschlagen, auf
dieser Grundlage die Bauleitplanverfahren zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur 4. Änderung des Bebauungsplanes BK 26
“Schönhausen” weiterzuführen. Nächster Verfahrensschritt ist die Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Siedlergemeinschaft
Schönhausen soll vor öffentlichen Ratssitzungen der laufenden
Flächennutzungsplan- und Bauungsplanänderung sowie vor Offenlegung der
Planentwürfe rechtzeitig gesondert informiert werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 12 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Stellv. Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Kellermann |
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