Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt:
1.
Im Jahre 2007 folgende Ferienfreizeit durchzuführen:
Jugendherberge Gersfeld, 20.07. – 05.08.2007
(30 Teilnehmer + 6 Betreuer),
2.
die Teilnehmerbeiträge nach folgenden Tarifgruppen
festzusetzen:
Tarifgruppe I:
Für Teilnehmer aus Familien, die auf Grund ihres Einkommens Anspruch auf
Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen
den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand
342,10 €, Haushaltsangehörige 342,10 € und für jede weitere Person 303,60 €
nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von
80,00 € erhoben.
Tarifgruppe II:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 684,20
€ (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige
311,00 € und für jede weitere Person 276,00 € nicht übersteigt, beträgt die
Eigenleistung
185,00 €.
Tarifgruppe III:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von
1.026,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand,
Haushaltsangehörige 311,00 € und für jede weitere Person 276,00 € nicht
übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.
Tarifgruppe IV:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von
1.026,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand,
Haushaltsangehörige 311,00 € und für jede weitere Person 276,00 € übersteigt,
beträgt die Eigenleistung 270,00 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes (Ergebnisplankonto 06.36.04.5331). Den Kosten in Höhe von 14.000,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 5.250,00 € gegenüber.
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Ferienhilfswerks der Stadt Bergkamen plant das Jugendamt in den Sommerferien folgende Ferienfreizeit für 30 Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren anzubieten:
Jugendherberge Gersfeld, 20.07. – 05.08.2007
Entsprechend der durch die jeweiligen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses festgelegten Verfahrensweisen geschieht die Staffelung der Teilnehmerbeiträge in Anlehnung an
§ 20 SGB II und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen über den Inhalt und Aufbau der Regelsätze. Die Höhe der Teilnehmerbeiträge entspricht der Regelung der Vorjahre. Somit ergibt sich folgende Beitragsstaffelung:
Tarifgruppe I:
Für Teilnehmer aus Familien, die auf Grund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben oder deren Familienerwerbseinkommen den um 10 % erhöhten Regelsatz gem. § 20 SGB II für den Haushaltsvorstand 342,10 €, Haushaltsangehörige 342,10 € und für jede weitere Person 303,60 € nicht übersteigt, wird ein Kostenbeitrag von 80,00 € erhoben.
Tarifgruppe II:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 684,20 € (zweifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige 311,00 € und für jede weitere Person 276,00 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 185,00 €.
Tarifgruppe III:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.026,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige 311,00 € und für jede weitere Person 276,00 € nicht übersteigt, beträgt die Eigenleistung 225,00 €.
Tarifgruppe IV:
Für Teilnehmer, deren Familienerwerbseinkommen (netto) den Satz von 1.026,30 € (dreifacher Regelsatz + 10 %) für den Haushaltsvorstand, Haushaltsangehörige 311,00 € und für jede weitere Person 276,00 € übersteigt, beträgt die Eigenleistung 270,00 €.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes (Ergebnisplankonto 06.36.04.5331). Den Kosten in Höhe von 14.000,00 € stehen Einnahmen in Höhe von 5.250,00 € gegenüber.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |