Betreff
Deckblattverfahren zum Neubau der L 821 n, Planfeststellung für den Neubau der L 821 n - Ortsumgehung Bergkamen-Oberaden - einschließlich der Kreisverkehre und der Anlage eines kombinierten Geh-/Radweges an der B 61 - Deckblatt I - hier: 1. Beschrei bung der geänderten Planungsinhalte 2. Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
9/0753
Aktenzeichen
61.11.03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen im Planfeststellungsverfahren.

 

 

 

Sachdarstellung:

Aufgrund der Einwendungen im laufenden Planfeststellungsverfahren für die L 821 n waren Änderungen bzw. Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Änderungen der Planfeststellungsunterlagen sind in einem Deckblatt I dargestellt, das zusammen mit den ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen in der Zeit vom 15.08.2006 bis einschließlich 14.09.2006 öffentlich ausgelegen hat. Noch bis zum 13.10.2006 einschließlich besteht die Gelegenheit, Einwendungen gegen die Planung geltend zu machen. Im Einzelnen wurden folgende Planungsinhalte geändert:

 

1.      Trassenverschiebung der L 821 n

Die Streckenführung der L 821 n wird zwischen der B 61 und dem Kuhbach in östlicher Richtung verschoben. Sie wird aufgrund von Einsprüchen durch die betroffenen Landwirte, die im Rahmen der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen vom 26.05.2003 bis zum 25.06.2003 eingegangen sind, erforderlich. Durch die Verschiebung der Trasse der L 821 n erfolgt eine geringere Zerschneidung der landwirtschaftlichen Flächen südlich des Kuhbachs. Dadurch erfolgt in diesem Teilabschnitt eine stärkere Inanspruchnahme des Wäldchens südwestlich des Hauptfriedhofs.

 

2.      Verlegung des Kreisverkehrs B 61 einschl. der Anpassung der B 61 und des kombinierten Geh-/Radweges entlang der B 61

Zusammen mit der Trasse der L 821 n wird auch der Kreisverkehr der B 61 in nordöstlicher Richtung auf eine Dreiecksfläche nördlich der B 61 gegenüber “Vierhausen” verlegt, die durch die B 61 sowie zwei öffentliche Wirtschaftswege begrenzt wird. Die Verlegung wird erforderlich aufgrund von Einsprüchen durch die betroffenen Landwirte im Rahmen der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen.





Die Trassenführung der B 61 wird angepasst. Die beiden Äste der B 61 werden östlich und westlich an den verlegten Kreisverkehr wieder angebunden. Sie werden dabei nördlich verzogen und von der Bebauung “Vierhausen” abgerückt. Um für “Vierhausen” die Anbindung an das öffentliche Wegenetz aufrecht zu erhalten, bleibt ein Teilstück der B 61 (alt) bestehen. Es wird zur Anliegerstraße umgestaltet und einen neu zu erstellenden Ast an den Kreisverkehr der B 61 angebunden. Mit Überschussmassen wird eine Verwallung zwischen dem Kreisverkehr und der Bebauung Vierhausen angelegt. Sie wird in einer Höhe von 1,50 m über Straßenoberfläche hergestellt.

Im nordöstlichen Bereich des Kreisverkehrs wird der vorhandene öffentliche Wirtschaftsweg über einen neuen Ast wieder an den Kreisverkehr der B 61 angeschlossen. Damit ist die Erschließung der nordöstlich der Trasse liegenden landwirtschaftlichen Flächen wie bisher gewährleistet.

Der geplante kombinierte Geh-/Radweg in Parallellage zur B 61 wird zusammen mit der Trasse der B 61 verschoben. Er wird weiterhin nördlich parallel zur B 61 geführt und nördlich um den Kreisverkehr B 61 herumgeführt. Zusätzlich wird südlich um den Kreisverkehr B 61 ein kombinierter Geh-/Radweg herumgeführt. Er hat westlich und östlich Anschluss an den parallel zur B 61 geführten kombinierten Geh-/Radweg und dient der Anbindung Vierhausens an das Radwegenetz.

3.    Änderungen im weiteren Wegenetz

Im Zusammenhang mit der Trassenverlegung der L 821 n wurden weitere Änderungen im örtlichen Wegenetz erforderlich. Zwischen der B 61 und dem Kuhbach werden die vorhandenen Wegeverbindungen abgebunden und teilweise aufgegeben. Die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen bleibt gewährleistet. Zur Schließung von entstehenden Wegenetzlücken sind zwei Wegeteilstücke als Netzschlüsse vorgesehen. Von besonderer Bedeutung ist die vorgesehene Ersatzlösung für den Friedhofsweg zwischen Jahnstraße und Hauptfriedhof. Der öffentliche Wirtschaftsweg wird auf beiden Seiten der L 821 n abgebunden. Die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen westlich der L 821 n wird auf den verbleibenden Wirtschaftsweg rückwärtig gesichert.

Der Wirtschaftsweg östlich der L 821 n wird aufgrund von Einwendungen verlegt. Er wird als Wirtschaftsweg am östlichen Böschungsfuß der L 821 n entlanggeführt und hat im Norden Anschluss an den Betriebsweg des Lippeverbandes entlang der Südseite des Kuhbachs und im Süden an den abgebundenen Friedhofsweg. Damit wird die West-Ost-Wegeverbindung zwischen Oberaden und Weddinghofen hergestellt. Für den landwirtschaftlichen Verkehr erhält der Weg eine Breite von 3,50 m mit beidseitigen Banketten und zwei Ausweichstellen für den kreuzenden landwirtschaftlichen Verkehr. Der Betriebsweg des Lippeverbandes selbst, der auch als Geh- und Radweg genutzt wird, bleibt aufrecht erhalten. Er wird im Bereich des Brückenbauwerks über den Kuhbach unterführt.

Damit der Verkehr durch eine Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben werden kann, wird er in einer Breite von 3,50 m mit beidseitigen Banketten ausgebaut. Der Weg wird abgesenkt, um eine lichte Durchfahrtshöhe von 4,50 m zu gewährleisten. Der Fahrbahnaufbau wird einer Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge angepasst.

 

Die Änderungen im Wegenetz sind in Anlage 1 dargestellt.

4.    Leitungsverlegung infolge der Planänderungen

Im Zusammenhang mit der Trassenverlegung der L 821 n und aus den Einwendungen ergaben sich zusätzliche Leitungsverlegungen insbesondere die Ferngasleitung der Eon-Ruhrgas AG kreuzt die Trasse der L 821 n im Bereich des Kreisverkehrs Pantenweg. Die Leitung muss aufgrund einer vorhandenen Schieberanlage und eines Dehners im Trassenbereich verlegt werden.

5.    Anpassung der Flächeninanspruchnahme

Der voraussichtliche Flächenbedarf und die Flächenausweisung für die Baumaßnahme haben sich infolge der Trassenverschiebung der L 821 n und der damit verbundenen Anpassung der B 61 einschl. des Kreisverkehrs und des kombinierten Geh-/Radweges sowie aufgrund der Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans geändert. Bei der Ursprungsauslegung betrug der Flächenbedarf insgesamt 13,146 ha. Der Flächenbedarf beträgt nunmehr 18,806 ha. Änderungen ergaben sich insbesondere durch die Verschiebung der Trasse selbst., geänderte Maßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans, die Ausweisung von zusätzlichen Arbeits- und Lagerflächen sowie durch zusätzliche Flächeninanspruchnahme für die Umlegungstrasse der Ferngasleitung der Eon-Ruhrgas AG.

6.    Anpassung der Straßenentwässerung

Die Straßenentwässerung wurde an den geänderten Entwurf angepasst. Die Maßnahmen wurden mit den zuständigen Wasserbehörden abgestimmt.

7.    Überarbeitung der lärmtechnischen Unterlagen

Die lärmtechnischen Unterlagen wurden aufgrund des geänderten Trassenverlaufs neu berechnet. Die durchgeführten Untersuchungen (Berechnung, Bewertung) haben ergeben, dass keine Maßnahmen des aktiven oder passiven Lärmschutzes vorzusehen sind. Die geplante Verwallung im Bereich der B 61 südlich des Kreisverkehrs zum Schutz der Bebauung Vierhausen wurde bei der Berechnung nicht einbezogen. Durch die geplante Verwallung im Bereich des Kreisverkehrs kann jedoch von einer zusätzlichen Pegelminderung von bis zu 5,5 dB(A) ausgegangen werden.

 

8.    Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans

Die Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans der Ursprungsauslegung wird erforderlich aufgrund der Einsprüche, die die betroffenen Landwirte und die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe im Rahmen der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erhoben haben. In den Einwendungen wird die Trassenverlegung der L 821 n südlich des Kuhbachs und die Verlegung der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahme in den Landschaftsraum der L 821 n und nördlich des Kuhbachs bis zur K 16 gefordert. Durch die Trassenverschiebung erfolgt eine stärkere Inanspruchnahme von Waldflächen, was zu einem erhöhten Kompensationsbedarf führt.

Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben ist zusätzlich die Berücksichtigung der streng geschützten Arten gem. § 19 (3) BNatSchG und der besonders geschützten Arten des Anhangs 1 der Vogelschutzrichtlinien notwendig. Dies machte weitere faunistische Untersuchungen erforderlich. Weiterhin mussten bei der Aufstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans für das Deckblatt I die Auswirkungen des Straßenbauprojekts auf das FFH-Schutzgebiets-System Natura 2000 untersucht werden.

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege

Die landschaftspflegerischen Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich des Kuhbachs und westlich der L 821 n werden aufgrund der Einsprüche der betroffenen Landwirte und der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe in den Landschaftsraum östlich der L 821 n und nördlich des Kuhbachs bis zur K 16 verschoben.
Im Einzelnen sind zum Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch die Straßenbaumaßnahme folgende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen:

§         Aufforstung einer Fläche mit bodenständigen Laubgehölzen östlich der L 821 n zwischen der Straßentrasse und dem Hauptfriedhof südlich des vorhandenen Waldstücks auf 1,259 ha (Maßnahme A1).

§         Pflanzung wegebegleitender Obsträume in Reihe entlang siedlungsnaher Fuß- und Radwege westlich der L 821 n auf 0,45 ha (Maßnahme A2).

§         Aufforstung einer Fläche mit bodenständigen Laubgehölzen östlich der L 821 n, nördlich des Heideweges auf 1,639 ha (Maßnahme A3).

§         Wald- und Biotopgestaltung mit Aufforstung mit bodenständigen Laubgehölzen östlich    der L 821 n, nördlich des Pantenwegs auf 4,969 ha (Maßnahme A4).

§         Anpflanzung einer schmalen Gehölzzone westlich der L 821 n zwischen Heidegraben und Gewerbegebiet Im Kattros/In der Schlenke auf 0,204 ha (Maßnahme A5).

§         Aufforstung einer Fläche mit bodenständigen Laubgehölzen östlich der L 821 n zwischen Kuhbach und Friedhofsweg auf 0,644 ha (Maßnahme A6).

§         Ergänzende Pflanzung einer Lindenreihe entlang der B 61 westlich des Kreisverkehrs auf der Südseite auf 0,085 ha (Maßnahme A7).

§         Pflanzung einer Lindenreihe entlang der B 61 westlich des Kreisverkehrs auf der Nordseite auf 0,178 ha (Maßnahme A8).

§         Dichte Gehölzpflanzung westlich parallel zur L 821 n zwischen Kuhbach und Kreisverkehr B 61 auf 0,319 ha (Maßnahme AB1).

Die aus dem Eingriff in Natur und Landschaft resultierenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch die Straßenbaumaßnahme können teilweise nicht ausgeglichen werden. Zur Kompensation dieser Eingriffe in Natur und Landschaft ist folgende Ersatzmaßnahme vorgesehen:

§         Aufforstung einer Fläche mit bodenständigen Laubgehölzen und Schaffung einer buchtig geformten Waldrandzone östlich der L 821 n, südlich des Friedhofshauptweges bis zum bestehenden Wald auf 1,823 ha (Maßnahme E1).

Die Ausgleichsmaßnahmen sind zusammen mit der vorgesehenen Ersatzmaßnahme nach Art und Umfang geeignet, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft gestörten Funktionen des Naturhaushaltes sowie des abiotischen Faktors Boden wieder herzustellen.

Östlich entlang des Heidegrabens wird zwischen dem Pantenweg und der geplanten Überführung der L 821 n über den Heidegraben ein Amphibienleit- und Schutzsystem geschaffen mit dem Ziel, der Abschottung des Gewässers von der Straße. Zur Einbindung der Straße in die Landschaft werden im Rahmen von Gestaltungsmaßnahmen entlang der L 821 n insbesondere im Bereich der Kreisverkehre zusätzliche Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Die Lage der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geht aus Anlage 2 hervor.

 

9.      Überarbeitung der Schadstoffberechnung

Die Straßenbauverwaltung hat auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eine Überarbeitung der Schadstoffabschätzung vorgenommen.

Nach den Ergebnissen dieser Abschätzung liegen die Häufigkeit der Überschreitungen der Einstundenmittelwerte für Stickstoffdioxyd (NO2) hinsichtlich der L 821 n im zulässigen Grenzwertbereich. An der B 61 kommt es in einem Bereich bis zu 10 m neben der Fahrbahn zu maximal 20 Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes und damit zu einer leichten Überhöhung der zulässigen Häufigkeiten von maximal 18 Mal. Die nächstgelegene Bebauung (Immissionsort) zur B 61 liegt mindestens 20 m von der Fahrbahn entfernt, so dass mit einer Betroffenheit von unzulässigen Immissionsbelastungen nicht zu rechnen ist.

 

10.  Aufstellung eines neuen Verkehrsgutachtens

Aufgrund der Einwendungen wurde das Verkehrsgutachten zur L 821 n überarbeitet und auf das Prognosejahr 2015 hochgerechnet. Die Ergebnisse des Gutachtens bestätigen, dass durch den Bau der L 821 n die Jahnstraße und Schulstraße um bis zu 50 % entlastet werden.

 

11.  Stellungnahme der Verwaltung

Der Bau der L 821 n stellt eine bedeutende Ergänzung des Straßennetzes der Stadt Bergkamen dar. Die aktualisierte Verkehrsuntersuchung bestätigt die bisher angenommen Entlastungswirkungen für die Jahnstraße und Schulstraße.

 

Die im Deckblatt I vorgelegten Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf sind mit der Verwaltung abgestimmt und werden von hier mitgetragen. Durch die Verlegung der Trasse südlich des Kuhbachs werden hochwertige landwirtschaftliche Böden geschont. Die Verlegung des Kreisverkehrs B 61 in Verbindung mit einer geringfügigen Verlegung der B 61 zur Einführung in den Kreisverkehr verbessern die Wohnqualität der Bewohner “Vierhausens” erheblich. Der Verlegung des Kreisverkehrs und der Trasse wird zugestimmt.

 

Die Verlagerung des Schwerpunktes der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Flächen östlich der geplanten Straßentrasse sowie in den Bereich nördlich des Kuhbachs entspricht der Intention der Stellungnahme der Stadt Bergkamen vorm 11.07.2003, die der Rat in seiner Sitzung vom 24.07.2003 bestätigt hat. Gegen die nunmehr vorgelegten Inhalte des landschaftspflegerischen Begleitplans bestehen keine Bedenken.


Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Schließung der Netzlücken, die durch Aufgabe von Wegen im Zuge des Baus der L 821 n entstehen werden, werden mitgetragen. Das zukünftige Wegenetz ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Verwaltung erwartet, dass nach erfolgter Planfeststellung die notwendigen Schritte für eine zügige Realisierung der L 821 n in die Wege geleitet werden. Sie empfiehlt, dem vorgelegten Deckblatt I zur Planfeststellung der L 821 n zuzustimmen.

Der geplante Trassenverlauf der L 821 n und des kombinierten Rad- und Gehweges parallel zur B 61, die vorgesehenen Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan sowie das zukünftige Wegenetz nach Bau der L 821 n gehen aus den Anlagen 1 bis 3 hervor.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

      

Haushaltsstelle:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:

                                                                                                                             

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Freimund