Betreff
Bauvoranfrage des Verbands der islamischen Kulturzentren e. V., Zweigstelle Bergkamen, für die Aufstockung des Flachdachgebäudes zur Schaffung eines Schulungs- und Unterrichtsraumes für Jungen im OG und Mädchen im DG auf dem Grundstück in Bergkamen, Präsidentenstr. 81, Gemarkung Bergkamen, Flur 14, Flurstück 369 u. a.
Vorlage
9/0751
Aktenzeichen
zie-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt den Verfahrensstand zur Voranfrage für die Aufstockung des Flachdachgebäudes zur Schaffung eines Schulungs- und Unterrichtsraumes für Jungen im OG und Mädchen im DG zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Das Grundstück der ehemalige Gaststätte “Haus Rahenbrock”, Präsidentenstraße 81/Ecke Erich-Ollenhauer-Straße steht inzwischen im Eigentum des Verbands der islamischen Kulturzentren e.V., Zweigstelle Bergkamen.

 

Mit Eingang vom 21.03.2006 beantragte der Verband die Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheides für die geplante Aufstockung des auf dem Grundstück bestehenden ursprünglich als Kegelbahn errichteten Flachdachgebäudes, dessen Außenwand parallel zur Erich-Ollenhauer-Straße verläuft.

Die geplante Baumaßnahme soll der Schaffung von Schulungs- und Unterrichtsräumen für Jungen im OG und Mädchen im DG dienen.

 

Das Antragsgrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes BK 68/II “Alte Kolonie/Nordberg” bzw. des noch in Aufstellung befindlichen BK 111 “Stadtmitte-Ost”. Der vorliegende Bereich ist nach der Art seiner baulichen Nutzung als Mischgebiet (MI) festgesetzt.

Da das geplante Vorhaben den Festsetzungen dieser Bebauungspläne nicht widerspricht, ist es als planungsrechtlich zulässig anzusehen.

 

Das Vorhaben liegt im Randbereich des durch den TÜV Nord in seinem Gutachten vorgeschlagenen angemessenen Abstandes zu den Störfallanlagen der Firmen Schering bzw. Chemtura.

Da es die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes einhält, die Kinder in den Schulungsräumen betreut werden und der TÜV Nord für den Randbereich des vorgeschlagenen Achtungsabstandes eine Übergangszone anregt, ist das Vorhaben positiv zu beurteilen.

 

Zur Zeit fehlt lediglich eine Stellplatzbilanz , - d.h. Gegenüberstellung der erforderlichen Stellplätze im Bestand und nach Ausführung der geplanten Baumaßnahme – , die durch den Bauherren nachzureichen ist.

 

 

Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens zur Prüfung der Zulässigkeit stehen dem Vorhaben somit keine Versagungsgründe entgegen, so dass der vorliegende Antrag positiv zu entscheiden ist.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. Anlage – 1 Lageplan

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Buhl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Ziepel