Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung vom ..... zur Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen vom 16.11.2005.
Sachdarstellung:
In dem interfraktionellen Gespräch am 15.09.2005 wurde Einigkeit darüber erzielt, für den Betriebsausschuss eine mit dem bisherigen Haupt- und Finanzausschuss als Betriebsausschuss deckungsgleiche personelle Besetzung unter Vorsitz des Bürgermeisters vorzunehmen. Daher ist eine redaktionelle Änderung des § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen vom 16.11.2005 analog § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen.
Alte Formulierung des § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung:
Es wird ein gemeinsamer Betriebsausschuss für den SEB und den EBB gebildet. Der gemeinsame Betriebsausschuss besteht aus 19 Mitgliedern, von denen 2 Mitglieder Beschäftigte der Betriebe sind. Den Vorsitz im Betriebsausschuss übernimmt der Bürgermeister.
Neue Formulierung des § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung:
Es wird ein gemeinsamer Betriebsausschuss für den SEB und den EBB gebildet. Der gemeinsame Betriebsausschuss besteht aus 19 Mitgliedern, von denen 2 Mitglieder Beschäftigte der Betriebe sind. Den Vorsitz im Betriebsausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Betriebsausschuss.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Schäfer |
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Stellv. Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |