Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Der städt. Ordnungsdienst, welcher innerhalb des Bürgerbüros dem Sachgebiet für Ordnungsangelegenheiten angegliedert ist, hat bis zu der Form, in der er jetzt im Stadtgebiet Bergkamen präsent ist, eine längere Geschichte und mehrere Entwicklungsstadien hinter sich.

 

Bereits im Jahre 1994 wurden die Gedanken der Landesregierung zum Thema Kriminalprävention und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden über den Weg der Stadtdirektorenkonferenz durch den Oberkreisdirektor als Kreispolizeibehörde an die kreisangehörigen Gemeinden des Kreises Unna weitergegeben.

Daraus entwickelte sich in einigen Kommunen, so auch in Bergkamen, eine Gesprächsrunde “Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung in den Kommunen”, welche am 26. August 1996 erstmals zusammen kam und aus welcher sich dann der “Arbeitskreis Kriminalprävention” (AKP) entwickelte, dessen feste Einrichtung in der Ratssitzung am 22.05.1997 vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossen wurde.

 

Im Rahmen dieses Arbeitskreises wurden in den Folgejahren die Suchtproblematiken an Bergkamener Schulen beleuchtet, über die Jugendkriminalität im Allgemeinen und auch die innere Sicherheit innerhalb Bergkamens unter besonderer Würdigung der Problematik auf dem Nordberg diskutiert.

 

Über diesen Weg und über das wiederholte Auftauchen des Begriffes Ordnungspartnerschaften aus anderen Kommunen wurde für Bergkamen versucht, eine engere Zusammenarbeit zwischen der örtl. Polizeibehörde und der Stadt Bergkamen, hier das damalige Ordnungsamt, zu realisieren. Dies zeigte sich in gemeinsamen Streifengängen, gemeinsamen Aktionen mit der mobilen Wache der Kreispolizeibehörde in den verschiedenen Stadtteilen und gemeinsamen Aktionen auf dem Markt in Bergkamen.

 

Aufgrund des positiven Erscheinungsbildes der Verwaltung in der Öffentlichkeit wurden weitere Überlegungen angestellt, um einen Ordnungsdienst zu installieren.

Seit dem 1. September 2003 ist der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen offiziell tätig und bestand zu jenem Zeitpunkt aus den Außendienstmitarbeitern des ehemaligen Amtes für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten, Mitarbeitern des Sozialamtes und aus zwei Mitarbeitern, die durch die Arbeitsverwaltung für ein halbes Jahr als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bewilligt war.

Im weiteren zeitlichen Verlauf führte die personelle Entwicklung dazu, dass die städt. Mitarbeiter, die für die erste Phase des Ordnungsdienstes freigestellt worden waren, zu ihren eigentlichen Aufgaben zurückkehren konnten. Denn durch die Umwandlung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in eine feste Planstelle, durch die Bewilligung von zeitlich versetzten weiteren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie der Einrichtung von zuerst zwei und dann vier Stellen im Bereich “Für Aktiv” (1-Euro-Jobs) stieg die Zahl der Mitarbeiter auf den derzeitigen Personalstand von sechs Mitarbeitern an.

Die vier Mitarbeiter aus dem Programm “Für Aktiv” werden über die RAG-Bildung als Bildungsträger durch die Agentur für Arbeit bereitgestellt und nach entsprechender Vorauswahl dem Arbeitsbereich zugeführt.

 

Diese sechs Mitarbeiter sind in ein Schichtensystem integriert, mit welchem an sechs Tagen der Woche teilweise mit zwei Streifen pro Tag in der Zeit von 8.00 bis 22.00 Uhr Dienst gemacht wird.

Durch eine wöchentlich, bzw. max. 14 Tage im voraus stattfindende Schichtenplanung werden die Einsatzzeiten sehr flexibel gehandhabt, so dass hinsichtlich der Kontrollhäufigkeit und insbesondere der Kontrollzeiten keine Regelmäßigkeiten vor Ort festzustellen sind.

 

Der statistischen Darstellung der Kontrollhäufigkeit ( -Anlage 1-) ist zu entnehmen, dass die Gesamtzahl der Einsätze sich nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt, sondern bedingt durch das Wetter in saisonalen Zyklen verläuft. Dieser Gegebenheit wird dadurch Rechnung getragen, dass die Arbeitsstunden den Bedürfnissen angepasst werden, d.h., an warmen Sommertagen auch über die 22.00 Uhr Grenze hinaus Dienst verrichtet wird.

 

Das Aufgabenfeld des Ordnungsdienstes ergibt sich aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Berkamen (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003) und besteht in vielerlei Aufgaben.

Zu den Schwerpunkten gehört, dass für Ordnung auf den öffentlich zugänglichen Straßen und Wegen sowie den öffentlich zugänglichen Plätzen gesorgt wird. Dazu zählen z. B. der Marktplatz, der Platz der Partnerstädte und der Zentrumplatz ebenso wie die Parkanlagen, z.B.  “Wasserpark” und Stadtwald sowie die Friedhöfe.

Diese im Zentrum liegenden Bereiche werden durch fußläufig agierende Streifen abgegangen. Weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche wie z. B. der Museumsplatz, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der Lippeauen und des Kanals in Rünthe werden mit dem städtischen Dienstwagen, bzw. mit den dienstl. anerkannten Privatfahrzeugen der Streifenführer angefahren und anschl. ebenso fußläufig kontrolliert.

Für den Bereich des Beverseegebietes, für welchen vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) zu diesem Zwecke der Stadt Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereiches mit PKW erteilt wurden, finden die Streifen darüber hinaus zeitweilig mit dem Fahrrad statt.

 

Zu den Aufgaben in der Öffentlichkeit gehört es, sich um die Personengruppen, die in störender Weise den normalen Betrieb auf öffentl. Straßen, Wegen und Plätzen verhindern, zu kümmern.

Ebenso ist es Bestandteil des Tagesgeschäftes, Spiel- und Bolzplätze, welche nur für bestimmte Personenkreise zugelassen sind zu kontrollieren, genauso, wie die gesprächsweise Kontrolle und Belehrung von Hundebesitzern, wenn deren Hunde nicht entsprechend den Vorgaben der Landeshundeverordnung und den weiteren Rechtsnormen angeleint sind oder wenn beobachtet wird, dass diese Tiere ihren Teil an der Umweltverschmutzung beitragen oder sich anderweitig ordnungswidrig verhalten bzw. ordnungswidrig gehalten werden.

So liegen dem Sachgebiet für Ordnungsangelegenheiten Berichte der Forstaufseher vor, wonach unangeleinte Hunde das heimische Rehwild über Felder und Wiesen hetzen und durch den Wald jagen, bis diese Tiere völlig entkräftet zusammenbrechen und erschossen werden müssen oder aus Verzweiflung in den Kanal springen und dort nur noch tot geborgen werden können.

Des Weiteren stehen Kontrollen in der Öffentlichkeit hinsichtlich Vermülllung und Verunreinigung in Verbindung mit Zelten und Campieren an warmen Tagen im Bereich des Kanals sowie die Ahndung anderer Tätigkeiten an, die nicht im Einklang mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung stehen.

 

Die zu ergreifenden Maßnahmen orientieren sich ebenfalls an der ordnungsbehördlichen Verordnung und an der Schwere des Vorkommnisses und decken einen größeren Bereich ab. Bei leichten Vergehen und erstmals auffällig werdenden Personen kommt es zu einem Bürgergespräch, zu einer mündlichen Verkehrserziehung oder einer Verwarnung ohne Verwarnungsgeld. Allerdings steigert sich das dann bei Wiederholungstätern, uneinsichtigen und unbelehrbaren Mitbürgern zu einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld und kann bis zu einem Platzverweis, der dann auch mit Hilfe der Polizei durchgesetzt wird, führen.

 

Aufgrund langjähriger Verwaltungspraxis sind die Brennpunkte der einzelnen Ortsteile in einem Katalog zusammengestellt und werden an Hand desselbigen regelmäßig kontrolliert. Wie man der beigefügten Statistik der Jahre 2004 mit 4628 und 2005 mit 5841 Einsätzen sowie dem Hinweis, dass bis Ende Juli 2006 bereits 4011 Kontrollen durchgeführt worden sind, entnehmen kann, sind die Einsatzzahlen deutlich angestiegen. Dieses ist  eindeutig auf die gestiegene personelle Ausstattung des Ordnungsdienstes und die gute Arbeitseinstellung der Mitarbeiter zurückzuführen.

Über diese Auflistung hinaus werden auch aufgrund von Bürgerbeschwerden, bzw. Hinweisen von Bürgern, bestimmte Stellen angefahren und kontrolliert, welche unter der Rubrik sonstiges zu finden sind. Dabei handelt es sich in der Regel um Einsätze, die punktuell abgearbeitet werden, d. h., dass sich nach wenigen Kontrollen die Situation soweit beruhigt hat, dass eine Übernahme des Punktes in die ständige Kontrollliste nicht nötig ist.

 

Ansprechpartner für solche durchaus spontanen Einsätze ist das Bürgerbüro, bzw. dort das Sachgebiet für Ordnungsangelegenheiten. Von dort werden die Einsätze dann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit für die nächste Schicht eingeplant oder aber mittels Funk oder Handy direkt an eine im Einsatz befindliche Streife weitergemeldet.

 

Die beiden Teams sind mittlerweile auch mit Digitalkameras ausgestattet worden, so dass Fotos zur Beweissicherung bei Verstößen gemacht werden können. Darüber hinaus werden auch von Missständen Fotos gemacht, die nicht originär in den Aufgabenbereiches des Ordnungsdienstes oder des Ordnungsamtes fallen. Diese werden dann verwaltungsintern an die zuständige Stelle zur Kenntnis und weiterer Veranlassung weitergeleitet.

 

Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen hat sich mittlerweile etabliert und wird in seiner jetzigen Form vom Bürger, von der Polizei und der Verwaltung für effizient erachtet. Rückmeldungen aus der Bürgerschaft kommen in der Regel direkt über den Ordnungsdienst, da diese z. B. von Müttern kleiner Kinder, denen der Zugang zu Spielplätzen wieder geöffnet wurde, ausgesprochen werden oder aber von Passanten, die die Arbeit des Ordnungsdienstes auf öffentl. Wegen, insbesondere auf den Friedhöfen, miterleben.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass durch die Vernetzung verschiedener Aufgaben und Zuständigkeiten (Polizei – Ordnungsdienst – Streetwork) nicht nur eine Verbesserung im Stadtbild eingetreten ist, sondern auch Problemlösungen erarbeitet werden konnten.

 

Anlagen:

 

-          Statistik über die Häufigkeit der durchgeführten Kontrollen

-          Verteilung der Kontrollen auf die festgelegten Kontrollpunkte

-          Aufstellung der Maßnahmen an ausgewählten Orten

-          Geahndete Tatbestände

-          Auflistung der durchgeführten Maßnahmen

-          Konkretisierung dreier Maßnahmen auf Kontrollstellen

 

Weitere Informationen können im Bürgerbüro –Sachgebiet für Ordnungsangelegenheiten- abgefragt werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 6 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brüggenthies