Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 82 Abs. 1 GO NRW 100.000,00 € bei der Haushaltsstelle 4556.000.7601 (Familienpflege), 675.000,00 € bei der Haushaltsstelle 4557.000.7700 (Heimpflege – unter 18 Jahre) und 125.000,00 € (Hilfe für jg. Volljährige in Heimpflege) überplanmäßig bereitzustellen.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 82 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2
Abs. 2 Nr. 4 und 6 Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem
Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren.
Dem Jugendamt wurden bei der
Aufstellung des Doppelhaushalts 2005/2006 für das Produkt 8 folgende Haushaltsmittel
für folgende Haushaltsstellen zur Verfügung gestellt:
4556.000.7601 Familienpflege (Vollzeitpflege) 240.000,-- €
4557.000.7700 Heimpflege/Betreutes Wohnen 1.900.000,-- €
4561.000.7700 Hilfe für jg. Volljährige in Form von
Heimpflege 150.000,--
€
Wie schon im Vorjahr
werden die in diesen drei Haushaltsstellen bereitgestellten Haushaltsmittel bis
Ende August vollständig verausgabt sein. Um die Rechnungen bis zum Jahresende
begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 €
(Vorjahr: 825.000 €) notwendig. Die Ursachen für den finanziellen Mehrbedarf
resultieren vor allem aus einem Anstieg der Heim – Fallzahlen im Jahr 2005.
Die Zahl der Bergkamener Kinder und
Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen, die in Heimpflege betreut werden,
stagnierte bis 2005 auf hohem Niveau. Nach Aufstellung des Doppelhaushaltes
2005/2006 ist die Zahl der Heimfälle bis Anfang 2006 sprunghaft von 51 auf 66
Fälle angestiegen. Hauptursache hierfür war die Unterbringung von elf Kindern
aus zwei Bergkamener Großfamilien sowie der Zuzug von drei Familien in den
Zuständigkeitsbereich des Jugendamts.
Darüber hinaus wurden seit dem Jahr
2004 die Pflegesätze in der Heimpflege mehrfach nach oben angepasst. Die
pauschalen Pflegesätze in der Familienpflege haben sich in den 2 Jahren um 3,6
% erhöht. Durch die Änderung des Sozialgesetzbuches VIII müssen die Jugendämter
inzwischen Aufwendungen der Pflegeeltern/-personen für eine
Unfallversicherung und eine angemessene
Altersvorsorge übernehmen.
Weiterhin wird in der Familienpflege
deutlich, dass neben der Gewährung des Pflegegeldes (materielle und
erzieherischer Aufwand) immer häufiger zusätzliche unterstützende Maßnahmen
eingeleitet und finanziert werden müssen.
Nach Hochrechnung vom 31.07.2006 werden folgende
Haushaltsmittel benötigt:
4556.000.7601 Familienpflege (Vollzeitpflege) + 100.000,-- €
4557.000.7700 Heimpflege/Betreutes Wohnen + 675.000,-- €
4561.000.7700 Hilfe für jg. Volljährige (Heimpflege) +
125.000,-- €
insgesamt
+ 900.000,-- €
Die notwendigen Mehrausgaben können
nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine
wesentliche Mehreinnahmen zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel
überplanmäßig bereitgestellt werden.
Gem. § 82 Abs. 1 GO NRW ist eine
überplanmäßige Ausgabe nur zulässig, wenn eine Deckung der Ausgaben im lfd.
Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Ausgaben - wie im vorliegenden Fall -
erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des
Rates einzuholen.
Wenn jedoch der Haushaltsplan nicht
ausgeglichen ist, stellt dieses besondere Anforderungen an die Notwendigkeit
zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe.
Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes
und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur
Vermeidung eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die
überplanmäßige Ausgabe in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine
Rechtsverpflichtung besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
reichen nicht aus, um die Rechnungen für die Monate September bis Dezember 2006
zahlbar machen zu können.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem.
§ 82 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt
werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Mitunterzeichnung In Vertretung Wenske Beigeordneter |
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Harder |
Sichtvermerk StA 20 Overhage |