Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Ausgaben ohne Deckung gem. § 82 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 8 - familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen, 4556.000.7601 Familienpflege (Vollzeitpflege) + 100.000,00 Euro 4557.000.7700 Heimpflege/Betreutes Wohnen + 675.000,00 Euro 4561.000.7700 Heimpflege/jg. Volljährige + 125.000,00 Euro insgesamt + 900.000,00 Euro
Vorlage
9/0693
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 82 Abs. 1 GO NRW 100.000,00 € bei der Haushaltsstelle 4556.000.7601 (Familienpflege), 675.000,00 € bei der Haushaltsstelle 4557.000.7700 (Heimpflege – unter 18 Jahre) und 125.000,00 € (Hilfe für jg. Volljährige in Heimpflege) überplanmäßig bereitzustellen.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 82 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren.

 

Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2005/2006 für das Produkt 8 folgende Haushaltsmittel für folgende Haushaltsstellen zur Verfügung gestellt:

 

4556.000.7601    Familienpflege (Vollzeitpflege)                                                 240.000,-- €

4557.000.7700    Heimpflege/Betreutes Wohnen            1.900.000,-- €

4561.000.7700    Hilfe für jg. Volljährige in Form von Heimpflege                          150.000,-- €

 

Wie schon im Vorjahr werden die in diesen drei Haushaltsstellen bereitgestellten Haushaltsmittel bis Ende August vollständig verausgabt sein. Um die Rechnungen bis zum Jahresende begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 € (Vorjahr: 825.000 €) notwendig. Die Ursachen für den finanziellen Mehrbedarf resultieren vor allem aus einem Anstieg der Heim – Fallzahlen im Jahr 2005.

 

Die Zahl der Bergkamener Kinder und Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen, die in Heimpflege betreut werden, stagnierte bis 2005 auf hohem Niveau. Nach Aufstellung des Doppelhaushaltes 2005/2006 ist die Zahl der Heimfälle bis Anfang 2006 sprunghaft von 51 auf 66 Fälle angestiegen. Hauptursache hierfür war die Unterbringung von elf Kindern aus zwei Bergkamener Großfamilien sowie der Zuzug von drei Familien in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamts.

 

Darüber hinaus wurden seit dem Jahr 2004 die Pflegesätze in der Heimpflege mehrfach nach oben angepasst. Die pauschalen Pflegesätze in der Familienpflege haben sich in den 2 Jahren um 3,6 % erhöht. Durch die Änderung des Sozialgesetzbuches VIII müssen die Jugendämter inzwischen Aufwendungen der Pflegeeltern/-personen für eine Unfallversicherung  und eine angemessene Altersvorsorge übernehmen.

 

Weiterhin wird in der Familienpflege deutlich, dass neben der Gewährung des Pflegegeldes (materielle und erzieherischer Aufwand) immer häufiger zusätzliche unterstützende Maßnahmen eingeleitet und finanziert werden müssen.

 

Nach Hochrechnung  vom 31.07.2006 werden folgende Haushaltsmittel benötigt:

 

4556.000.7601    Familienpflege (Vollzeitpflege)                         + 100.000,-- €

4557.000.7700    Heimpflege/Betreutes Wohnen            + 675.000,-- €

4561.000.7700    Hilfe für jg. Volljährige (Heimpflege)    + 125.000,-- €

insgesamt                                                                                       + 900.000,-- €

 

Die notwendigen Mehrausgaben können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentliche Mehreinnahmen zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Gem. § 82 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Ausgabe nur zulässig, wenn eine Deckung der Ausgaben im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Ausgaben - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

Wenn jedoch der Haushaltsplan nicht ausgeglichen ist, stellt dieses besondere Anforderungen an die Notwendigkeit zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe.

 

Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die überplanmäßige Ausgabe in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine Rechtsverpflichtung besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die Rechnungen für die Monate September bis Dezember 2006 zahlbar machen zu können.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 82 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.

 

 

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 

 900.000,00  

Haushaltsstelle:                                  4556.000.7601 u. a.

 

                                                           Familienpflege (Vollzeitpflege)

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:

                                                                                                                            0,00

 

Mittelverfügbarkeit:

Deckungsvorschlag:

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

Ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Mitunterzeichnung

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs            

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Overhage