Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, dem Verein "Wichtelgruppe e. V." die öffentliche Anerkennung nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.
Sachdarstellung:
1. Die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII wird
durch den örtlichen Träger ausgesprochen. Die Voraussetzungen, die für die
Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe erfüllt sein müssen, werden in
§ 75 KJHG/SGB VIII geregelt.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
(1) Als Träger der freien Jugendhilfe kann
anerkannt werden, wer
a) auf
dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig ist,
b) gemeinnützige Ziele verfolgt,
c) aufgrund der fachlichen und
personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
imstande ist und
d) die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen
des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.
(3) Die Kirchen- und
Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände
der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte
Träger der freien Jugendhilfe.
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe verfügt der Antragsteller über
folgende Rechte:
- Vorschlagsrecht für die Benennung
eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss
- Fördermittel der Stadt nur für
anerkannte Träger
- Wahrnehmung von Leistungen und
Aufgaben nach SGB VIII
- Teilnahme an den
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG/SGB VIII
- Beteiligung gem. § 80 SGB VIII an
der Jugendhilfeplanung
- Anspruch auf Mitgliedschaft im
Stadtjugendring Bergkamen
2. Dem
Jugendamt liegt der Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
der "Wichtelgruppe e. V.", vertreten durch Christian Boerner,
Lothar-Erdmann-Straße 6, 59192 Bergkamen, vor.
Die Zielsetzungen des Vereins werden wie folgt beschrieben:
- soziale Kontakte mit Gleichaltrigen
werden gefördert,
- die Fein- und Grobmotorik wird durch
den Umgang mit verschiedenen Materialien gefördert,
- Förderung von Selbständigkeit,
- Entfaltung durch Bewegung,
- die Entwicklung durch den
Gruppenverband und den Umgang mit verschiedenen Materialien und Werkstoffen wird gefördert sowie die
Eingliederung in den Kindergarten
erleichtert,
- die Wichtelgruppe belebt das Gemeindeleben
und hilft bei der Zusammenführung von Familie,
Gemeinde und Kirche.
Die Wichtelgruppe wird angeboten dienstags und donnerstags in der Zeit von 9.00
bis 12.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Büscherstiftung. Zurzeit gehören dem
Verein 30 Kinder im Alter bis sechs Jahren an.
3. Nach pflichtgemäßem Ermessen schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, dem Verein "Wichtelgruppe e. V.", vertreten durch Christian Boerner, Lothar-Erdmann-Str. 6, 59192 Bergkamen, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf örtlicher Ebene nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |