Beschluss:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt den beigefügten Erlass des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Thema von Solaranlagen auf oder an Gebäuden zur Kenntnis.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Vorlage der Verwaltung. Er stellt
hierbei unter Bezugnahme auf die Erlasssituation fest, dass die bestehenden
Anlagen auf privaten Wohngebäuden zur Deckung des Eigenstrombedarfes in allen
Gebieten zulässig seien und Genehmigungsverfahren somit nicht erfordern.
Bei den im
Stadtgebiet vorhandenen max. 10 Großanlagen müsse dagegen die Situation
baurechtlich überprüft werden. Hier sei jedoch zunächst die angekündigte
Änderung des BauGB durch den Bundesgesetzgeber sowie evtl. auch der Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen durch den Landesgesetzgeber abzuwarten.
Stadtverordneter
Kerner äußert seinen persönlichen Unmut über die seines Erachtens
unzureichenden Regelungen.