Beschluss:
Der
Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Unterschutzstellung des
Fördergerüstes für Doppelförderung mit Schachthalle und Fördermaschinenhaus mit
technischer Ausstattung, darunter eine Elektrofördermaschine für Dreiseilförderung
einschl. Seile auf dem Gelände Rathenaustraße, Gemarkung Bergkamen, Flur 11,
Flurstück 689 und 271 teilw. gem. § 3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt
Bergkamen zur Kenntnis.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Vorlage der Verwaltung auch anhand
einer Powerpoint-Präsentation. Er geht hierbei auch auf die finanziellen
Auswirkungen der Unterschutzstellung ein und betont, dass hier zunächst der
Eigentümer zur Instandsetzung verpflichtet sei.