Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Unterschutzstellung des Fördergerüstes für Doppelförderung mit Schachthalle und Fördermaschinenhaus mit technischer Ausstattung, darunter eine Elektrofördermaschine für Dreiseilförderung einschl. Seile auf dem Gelände Rathenaustraße, Gemarkung Bergkamen, Flur 11, Flurstück 689 und 271 teilw. gem. § 3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Bergkamen zur Kenntnis.

 


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Vorlage der Verwaltung auch anhand einer Powerpoint-Präsentation. Er geht hierbei auch auf die finanziellen Auswirkungen der Unterschutzstellung ein und betont, dass hier zunächst der Eigentümer zur Instandsetzung verpflichtet sei.