Sitzung: 09.11.2010 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 10/0378
Beschluss:
Der
Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RT
96 “Rünthe Ost” der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird wie folgt
begrenzt:
-
im
Norden
durch die Südseite des Ostenhellwegs/L 736 von der Westseite der
Industriestraße bis zur Westseite der Einmündung “Am Römerlager”, durch die
Nordseite des Ostenhellwegs/L 736 im Bereich der Einmündung “Am Römerlager”,
durch die Südseite des Ostenhellwegs/L 736 bis zum Fußweg zur Kreisstraße
-
im Osten
durch die Westseite der Grundstücke Kreisstraße 22, Heidestraße 2, 4, 6 a, 8,
“Am Römerlager” 3, Gartenstraße 12 und Gartenstraße 7
-
im Süden
durch die Nordseite des Sandbochumer Weges von Grundstück Sandbochumer Weg 7
bis zur vorhandenen Fußwegeverbindung zur Straße “Am Römerlager”, ab dort durch
die Südseite des Sandbochumer Weges bis zur Kreuzung mit der K 16 und in Verlängerung
bis auf die Westseite der K 16/Industriestraße
-
im
Westen
durch den Einmündungsbereich der Rünther Straße in die K 16/Industriestraße und
durch die Westseite der Industriestraße/K 16 bis zum Ostenhellweg/L 736.
Der
Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist in der Anlage, die Bestandteil des
Beschlusses und somit der Niederschrift ist, dargestellt.
Das
frühere Verfahren zur 13. Änderung des FNP wird nicht weiterverfolgt, da das
Verfahren zur Neuaufstellung des FNP für die Gesamtstadt läuft.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Vorlage der Verwaltung ausführlich
anhand einer Powerpoint-Präsentation. Er stellt noch einmal klar, dass Anlass
der Planung die beabsichtigte Betriebsverlagerung der Firma Berlet sei. Das in
der Vorlage der Verwaltung erwähnte Gutachten zur Zentrenverträglichkeit liege
inzwischen vor. Danach ergeben sich keine negativen Auswirkungen sowohl auf die
Zentren in der Stadt Bergkamen als auch in den Nachbarstädten. Sowohl das
städt. Einzelhandelskonzept als auch das Einzelhandelskonzept östliches
Ruhrgebiet werden durch das Vorhaben eingehalten.Techn. Beigeordneter Dr.-Ing.
Peters beantwortet anschließend Fragen von Ausschussmitgliedern.
Der
Vorsitzende weist darauf hin, dass der in der Powerpoint-Präsentation gezeigte
Plan von dem in der Vorlage beigefügten Plan abweicht. Der Techn. Beigeordnete
erklärt hierzu, dass für die Beschlussfassung der der Vorlage beigefügte Plan
sowie die Bezeichnung des Geltungsbereiches im Beschlussvorschlag entscheidend
sind. Die Powerpoint-Präsentation werde daher entsprechend überarbeitet.