Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RT 96 “Rünthe Ost” der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden
durch die Südseite des Ostenhellwegs/L 736 von der Westseite der Industriestraße bis zur Westseite der Einmündung “Am Römerlager”, durch die Nordseite des Ostenhellwegs/L 736 im Bereich der Einmündung “Am Römerlager”, durch die Südseite des Ostenhellwegs/L 736 bis zum Fußweg zur Kreisstraße

-          im Osten
durch die Westseite der Grundstücke Kreisstraße 22, Heidestraße 2, 4, 6 a, 8, “Am Römerlager” 3, Gartenstraße 12 und Gartenstraße 7

-          im Süden
durch die Nordseite des Sandbochumer Weges von Grundstück Sandbochumer Weg 7 bis zur vorhandenen Fußwegeverbindung zur Straße “Am Römerlager”, ab dort durch die Südseite des Sandbochumer Weges bis zur Kreuzung mit der K 16 und in Verlängerung bis auf die Westseite der K 16/Industriestraße

-          im Westen
durch den Einmündungsbereich der Rünther Straße in die K 16/Industriestraße und durch die Westseite der Industriestraße/K 16 bis zum Ostenhellweg/L 736.

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist in der Anlage, die Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift ist, dargestellt.

 

Das frühere Verfahren zur 13. Änderung des FNP wird nicht weiterverfolgt, da das Verfahren zur Neuaufstellung des FNP für die Gesamtstadt läuft.

 


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Vorlage der Verwaltung ausführlich anhand einer Powerpoint-Präsentation. Er stellt noch einmal klar, dass Anlass der Planung die beabsichtigte Betriebsverlagerung der Firma Berlet sei. Das in der Vorlage der Verwaltung erwähnte Gutachten zur Zentrenverträglichkeit liege inzwischen vor. Danach ergeben sich keine negativen Auswirkungen sowohl auf die Zentren in der Stadt Bergkamen als auch in den Nachbarstädten. Sowohl das städt. Einzelhandelskonzept als auch das Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet werden durch das Vorhaben eingehalten.Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters beantwortet anschließend Fragen von Ausschussmitgliedern.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der in der Powerpoint-Präsentation gezeigte Plan von dem in der Vorlage beigefügten Plan abweicht. Der Techn. Beigeordnete erklärt hierzu, dass für die Beschlussfassung der der Vorlage beigefügte Plan sowie die Bezeichnung des Geltungsbereiches im Beschlussvorschlag entscheidend sind. Die Powerpoint-Präsentation werde daher entsprechend überarbeitet.