Sitzung: 30.09.2010 Rat der Stadt Bergkamen
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Stadtverordneter Heinzel von der CDU-Fraktion spricht
das Thema „Genehmigung von Fotovoltaikanlagen“ an. Bisher waren diese Anlagen
offensichtlich genehmigungsfrei. Nach neuester Rechtsprechung sollen private
Anlagen nach wie vor ohne Baugenehmigung errichtet werden, gewerbliche dagegen
nicht. Stadtverordneter Heinzel fragt, wie die Verwaltung gedenkt, damit
umzugehen.
Zuständiger Beigeordneter Dr.-Ing. Peters bestätigt, dass durch die aktuelle
Rechtsprechung eine neue Situation entstanden ist. Zurzeit gibt es offenbar
einen Widerspruch zwischen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung. Dr.-Ing.
Peters führt weiter aus, dass er sich kurzfristig von der Obersten
Bauaufsichtsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und
Verkehr) eine Klarstellung erhofft. Die Stadt Bergkamen als Untere
Bauaufsichtsbehörde wird bis zu dieser Klarstellung nicht tätig werden. Er sagt
zu, bei neuen Erkenntnissen im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr zu
berichten.
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BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt fragt nach dem
Sachstand Biogasanlage im Stadtteil Heil.
Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass in seinem Dezernat zurzeit
kein entsprechender Antrag vorliegt.
· BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt spricht die Widerspruchsmöglichkeiten bezüglich der Veröffentlichung
von Gebäuden im Google Street View an. Nach seinen Erkenntnissen können die
Kommunen bestimmen, dass für ihr Gebiet grundsätzlich vor Veröffentlichung eine
Genehmigung eingeholt wird.
Die Verwaltung wird die Angelegenheit prüfen und den Fraktionen die Antwort
mitteilen.
Stadtverordneter Heinzel von der CDU-Fraktion will durch die Anfrage der
Fraktion BergAUF keine Entscheidung darüber getroffen sehen, inwieweit die
Stadt auf eine Veröffentlichung bei Google Street View verzichtet.
Antwort der Verwaltung:
Nach entsprechender Recherche der Verwaltung besteht zurzeit keine rechtliche
Möglichkeit der Stadtverwaltung, die Veröffentlichung von Gebäuden im Google
Street View grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet zu verhindern. Es besteht
darüber hinaus bei der Verwaltung nicht die Absicht, gegen die Veröffentlichung
von öffentlichen Gebäuden Widerspruch einzulegen.
Bei den Städten, die im Internet ihr Verhalten gegenüber Google Street View
deutlich machen, geht es ausschließlich darum, dass diese Städte eine
sogenannte Sondernutzungsgebühr für das Befahren der Straßen aufgrund einer vom
Rat beschlossenen Satzung erheben (Gemeinde Ratingen).
Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes und weiterer Institutionen ist
dies jedoch rechtlich zurzeit nicht vertretbar. Die Stadt Bergkamen
beabsichtigt zurzeit nicht, dem Rat eine entsprechende Satzung vorzulegen.