·       Stadtverordneter Heinzel von der CDU-Fraktion spricht das Thema „Genehmigung von Fotovoltaikanlagen“ an. Bisher waren diese Anlagen offensichtlich genehmigungsfrei. Nach neuester Rechtsprechung sollen private Anlagen nach wie vor ohne Baugenehmigung errichtet werden, gewerbliche dagegen nicht. Stadtverordneter Heinzel fragt, wie die Verwaltung gedenkt, damit umzugehen.

Zuständiger Beigeordneter Dr.-Ing. Peters bestätigt, dass durch die aktuelle Rechtsprechung eine neue Situation entstanden ist. Zurzeit gibt es offenbar einen Widerspruch zwischen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung. Dr.-Ing. Peters führt weiter aus, dass er sich kurzfristig von der Obersten Bauaufsichtsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr) eine Klarstellung erhofft. Die Stadt Bergkamen als Untere Bauaufsichtsbehörde wird bis zu dieser Klarstellung nicht tätig werden. Er sagt zu, bei neuen Erkenntnissen im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr zu berichten.

·       BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt fragt nach dem Sachstand Biogasanlage im Stadtteil Heil.

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass in seinem Dezernat zurzeit kein entsprechender Antrag vorliegt.

·       BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt spricht die Widerspruchsmöglichkeiten bezüglich der Veröffentlichung von Gebäuden im Google Street View an. Nach seinen Erkenntnissen können die Kommunen bestimmen, dass für ihr Gebiet grundsätzlich vor Veröffentlichung eine Genehmigung eingeholt wird.

Die Verwaltung wird die Angelegenheit prüfen und den Fraktionen die Antwort mitteilen.

Stadtverordneter Heinzel von der CDU-Fraktion will durch die Anfrage der Fraktion BergAUF keine Entscheidung darüber getroffen sehen, inwieweit die Stadt auf eine Veröffentlichung bei Google Street View verzichtet.

Antwort der Verwaltung:

Nach entsprechender Recherche der Verwaltung besteht zurzeit keine rechtliche Möglichkeit der Stadtverwaltung, die Veröffentlichung von Gebäuden im Google Street View grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet zu verhindern. Es besteht darüber hinaus bei der Verwaltung nicht die Absicht, gegen die Veröffentlichung von öffentlichen Gebäuden Widerspruch einzulegen.

Bei den Städten, die im Internet ihr Verhalten gegenüber Google Street View deutlich machen, geht es ausschließlich darum, dass diese Städte eine sogenannte Sondernutzungsgebühr für das Befahren der Straßen aufgrund einer vom Rat beschlossenen Satzung erheben (Gemeinde Ratingen).

Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes und weiterer Institutionen ist dies jedoch rechtlich zurzeit nicht vertretbar. Die Stadt Bergkamen beabsichtigt zurzeit nicht, dem Rat eine entsprechende Satzung vorzulegen.