Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 14.09.2010 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

a)      Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beteiligt sich mittelbar über die Trianel GmbH, an der die GSW mit einem Anteil von zurzeit 0,93 % unmittelbar beteiligt ist, an der Trianel Erdgasförderung Nordsee GmbH & Co. KG als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zum 7.720.000,00 €. Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung in Höhe von zurzeit bis zu 0,07 %.

b)      Die GSW beteiligt sich mittelbar über die Trianel GmbH an der Trianel Erdgasförderung Nordsee Verwaltungs-GmbH, an der sich die Trianel GmbH als Gesellschafterin mit Geschäftsanteilen in Höhe von 25.000,00 € - entsprechend einem Anteil in Höhe von 100 % - bis spätestens zum 31.12.2012 zu beteiligen beabsichtigt. Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung in Höhe von zurzeit 0,93 %.

c)      Einem mittelbaren Erwerb über die Trianel GmbH an einer durch die Trianel Erdgasförderung Nordsee GmbH & Co. KG zukünftig unmittelbar oder mittelbar zu erwerbenden in der Erdgasförderung tätigen Geschäftsbetriebs oder von Anteilen an einer in der Erdgasförderung tätigen, im In- oder Ausland ansässigen Gesellschaft wird zugestimmt, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Es besteht die Möglichkeit, dass die Projektgesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung an der Zielunternehmung unmittelbar oder mittelbar über eine von der Trianel Erdgasförderung Nordsee GmbH & Co. KG zu gründende oder zu erwerbende Zwischenholding erwerben kann.

  2. Die Zielunternehmung soll bevorzugt über eine bereits bestehende Erdgasförderung inkl. aller dafür erforderlichen Förderlizenzen und sonstigen Rechten, Infrastrukturen und Ausrüstungen verfügen oder die Erdgasförderung steht zum Zeitpunkt des Erwerbs unmittelbar bevor und alle dafür erforderlichen Förderlizenzen und sonstigen Rechte, Infrastrukturen und Ausrüstungen sind vorhanden oder vertraglich gesichert.

  3. Die Zielunternehmung agiert als verantwortlicher Betreiber („Operator“) bei mindestens einem Gasfeld bzw. es besteht ein entsprechendes Vertragsverhältnis zu einem Operator, das nach Erwerb der Zielunternehmung genutzt werden kann; soweit die Erdgasförderung unmittelbar bevorsteht, müssen die Voraussetzungen für den verantwortlichen Betrieb gleichfalls vorliegen oder vertraglich gesichert sein.

  4. Das notwendige Fachpersonal inkl. des erforderlichen Managements der Zielunternehmung geht im Rahmen der Transaktion mit über.

  5. Die Hauptaktivität der Zielunternehmung dient der Erdgasförderung; eine Erdölförderung erfolgt lediglich als Nebenprodukt, soweit dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erdgasförderung steht.

  6. Schwerpunkt der Erdgasförderung und der Erdgas-Reserven der Zielunternehmung liegt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unter besonderer Berücksichtigung der südlichen Nordsee und/oder der Region „Zentralgraben“ der Nordsee.

  7. Der Transport des geförderten Erdgases zu mindestens einem der internationalen Gashandelsplätze in Großbritannien, den Niederlanden, Belgien oder Deutschland muss gewährleistet werden können.

  8. Das Gesamtinvestitionsvolumen übersteigt einen Betrag von 300 Mio. € nicht, der Eigenkapitaleinsatz der Projektpartner beträgt dabei max. 100 Mio. €.

  9. Der Geschäftsführung der Trianel GmbH liegt eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse des Erwerbs der Zielunternehmung vor, die u. a. die folgenden Elemente berücksichtigt:

·         Fundierte Investitionsrechnung und Due Diligence über die Zielunternehmung,’

·         Wirtschaftlichkeitsanalyse nach den Kriterien der den Erwerb der Zielunternehmung finanzierenden Banken,

·         Marktprognosen auf Basis von Fundamentanalysen, soweit die von der Zielunternehmung geförderten Erdgasmengen nicht fest zu bestimmten Preisen kontrahiert sind,

·         Konditionen des zugesicherten Fremdkapitals,

·         Analyse der einwirkenden Steuer- und Abgabenregime der verschiedenen Länder.

10.    Das von den Projektpartnern eingesetzte Kapital muss auf Basis der Wirtschaftlichkeitsanalyse mindestens eine Eigenkapitalrendite in Höhe von 10 % vor Steuern erzielen.

11.    Der Aufsichtsrat der Trianel GmbH hat unmittelbar vor der Investitionsentscheidung unter Verzicht auf jegliche Frist- und Formerfordernisse für die Einberufung und Abhaltung einer Aufsichtsratssitzung seine mehrheitliche Zustimmung zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb einer Zielunternehmung durch die Trianel Erdgasförderung Nordsee GmbH & Co. KG durch schriftliche Stimmabgabe im Umlaufverfahren (Umlaufbeschluss) gegenüber der Geschäftsführung der Trianel GmbH erklärt.