Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt gemäß § 39 Abs. 6 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 02.11.2009 unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates am 30.08.2009 im Gemeindebezirk Bergkamen-Oberaden erzielten Stimmverhältnisses ab dem 01.10.2010 für die Dauer der Wahlzeit

 

Herrn Michael Jürgens zum Ortsvorsteher für den Stadtteil Bergkamen-Oberaden.

 

Der Ortsvorsteher ist für das Gebiet des Stadtteiles Bergkamen-Oberaden mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung zu beauftragen und zum Ehrenbeamten zu ernennen.


1. stellv. Bürgermeister Schulte vereidigt den gewählten Ortsvorsteher.