Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt
das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2007 nebst Anhang und Lagebericht durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen stellt
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Jahresrechnung der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2007 nebst Anhang und Lagebericht fest.
Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2007 in Höhe von
– 4.500.790,84 € wird durch die
Reduzierung der Ausgleichsrücklage gedeckt.
3. Die Mitglieder des Rates der Stadt
Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des
Bürgermeisters.
4. Der Bericht der örtlichen
Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2007 wird zur Kenntnis genommen.