Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Straße „Am Burghang“ mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Oberaden, Flur 9, Flurstücke Nr. 1299-1301 und 1311 dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach §§ 3 Abs. 4 Ziff. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW 1995 S. 1028, 1996 S. 81 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306 zu widmen.

 

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem der Vorlage als Anlage beigefügten Lageplan grau unterlegt dargestellt. Die Straße „Am Burghang“ wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.