Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 9 – familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen bei den Buchungsstellen

- 06.36.09.5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in  

  Höhe von 46.714,00 € und

- 06.36.09.5332 Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen in Höhe

  von  1.815.134,00 €.

                     

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.


Die Vorlage wird durch Udo Harder erläutert. Die notwendigen Haushaltsmittel von ca. 1,8 Millionen Euro müssen zur Verfügung gestellt werden, damit die laufenden Verpflichtungen des Jugendamtes gezahlt werden können. Udo Harder erläutert in seinem Vortrag, dass die sprunghafte Entwicklung zum Ende des Jahres 2009 gestoppt werden konnte und es bisher im jahre 2010 zu keinem derartigen Anstieg der Fallzahlen gekommen ist.