Beig. Wenske informiert über die Aufgaben und rechtlichen Vorgaben des Integrationsrates sowie über die Strukturen in der Verwaltung und den Ausschüssen im Rat der Stadt Bergkamen. Er weist insbesondere auf § 27 Abs. 8 bis 10 GO NRW und auf die Punkte 4, 8 und 18 der Geschäftsordnung des Integrationsrates hin.

 

Vorsitzender Öztürk regt an, dass die Mitglieder des Integrationsrates entsprechend ihrer persönlichen Präferenzen an den Sitzungen der anderen Ausschüsse, Beiträte etc. als Gäste teilnehmen. Seitens der Verwaltung wird zeitnah ein Fragebogen ausgegeben, in dem die Mitglieder mitteilen können, zu welchen Gremien sie die Einladung informationshalber erhalten möchten.

 

In der Anlage der Niederschrift ist eine Übersicht über die Ausschüsse und ein Organigramm der Stadtverwaltung beigefügt.