Beschluss:
Der
Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen erklärt die Wahl des Integrationsrates vom 07.02.2010 für
gültig, da keine Anfechtungsgründe gem. § 26 Abs. 8 der Wahlordnung zur Wahl
der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen gegeben sind.