Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02.5279 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 157.923,42 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann nur teilweise in Höhe von 6.000,-- € bei den Buchungsstellen 12.54.03.5279 “Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen” und 14.56.01.5279 “Sonstige besondere Verwaltungsaufwendungen” bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage. Weitere Deckungsmöglichkeiten bestehen z. Z. nicht.

 


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Vorlage und weist dabei auf die auch interkommunal stattgefundenen Diskussionen der letzten Jahre hin. Trotz des in 2006 neu abgeschlossenen Kooperationsvertrages reichen offensichtlich die Ansätze nicht aus. Aus diesem Grunde wird es weitere Gespräche mit den Kommunen Bönen und Kamen und der GSW geben, mit dem Ziel, die Stromkosten in der Straßenbeleuchtung weiter zu senken. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass neben den reinen Energiekosten auch die Kosten für Betrieb und Instandhaltung in der Summe enthalten sind.

 

Auf die Frage von BergAUF-Fraktionsvorsitzendem Engelhardt, ob in den genannten Kosten auch die Investitionskosten für neu erschlossene Gebiete enthalten sind, antwortet Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters mit „Nein“.