Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die Anregungen, die zum Verfahrensschritt der Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit einschließlich der Bürgerversammlung vorgebracht wurden, gemäß der Sachdarstellung zu entscheiden.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Einbeziehung der Außenbereichsfläche entlang des Schwarzen Weges sowie der Straße “Zum Schacht III” im Stadtteil Bergkamen-Rünthe in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB nebst Begründung entsprechend Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 

Die Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, sind über die Abwägung ihrer Anregungen und Bedenken zu informieren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertragsentwurf gemäß § 11 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sowie der Anpassung der Erschließungsanlagen vorzubereiten und mit dem Grundstückseigentümer abzustimmen.