Beschluss:
Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung
für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen
gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der
Niederschrift als Anlage beigefügt
sind.
Der
Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters weist darauf hin, dass es im Betreff der
Vorlage nicht 14., sondern 15. Änderung zur Gebührensatzung heißen muss. Des Weiteren
ist in der Sachdarstellung auf Seite 2 unter Punkt 2 die Jahreszahl 2009 durch
2010 zu ersetzen.