Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Straße „Haferkamp“ mit den katasteramtlichen Flurstücksbezeichnungen Gemarkung Overberge, Flur 4, Flurstücke Nr. 239, 241 und 523, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Ziff. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW 1995 S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306) zu widmen.

 

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan dunkel unterlegt dargestellt. Die Straße „Haferkamp“ wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.