Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen erklärt die Kommunalwahl vom 30.08.2009 sowie die Wahl des Bürgermeisters für gültig, da keine Anfechtungsgründe gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c Kommunalwahlgesetz gegeben sind.