Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Vorsitzende des Kulturausschusses der Stadt Bergkamen führt die sachkundigen Bürger und Bürgerinnen gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 


Es erfolgt die Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger durch den Ausschussvorsitzenden.