Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt gemäß § 39 Abs. 6 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 19.10.2004 unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates am 30.08.2009 im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit folgende Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher:
1.
Gemeindebezirk Franz
Herdring,
Bergkamen-Mitte Eichendorffstraße
39
2.
Gemeindebezirk Rosemarie
Degenhardt,
Bergkamen-Heil Königslandwehr
103
3.
Gemeindebezirk Martin
Blom,
Bergkamen-Oberaden Südwall 7
4.
Gemeindebezirk Uwe
Reichelt,
Bergkamen-Overberge Obere Erlentiefenstraße 10
5.
Gemeindebezirk Klaus
Kuhlmann,
Bergkamen-Rünthe Hellweg
14
6.
Gemeindebezirk Dirk
Haverkamp,
Bergkamen-Weddinghofen Unter den Telgen 22
Die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher sind für das Gebiet ihrer Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung zu beauftragen und zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Gewählten nehmen die Wahl an.