Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das zweite Teilstück der Straße “Nördliche Salzstraße” mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 1, Flurstück 809 dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach §§ 3 Abs. 4 Ziff. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW 1995 S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306) zu widmen.

 

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt. Das zweite Teilstück der Nördlichen Salzstraße wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen