Beschluss: Kenntnisnahme

Herr Holzbeck, Leiter des Fachbereiches Natur und Umwelt des Kreises Unna, erläutert die Bedeutung der Landschaftsplanung für die Sicherung und die ökologische Verbesserung der Naturräume im Zusammenspiel mit den kulturräumlichen und wirtschaftlichen Nutzungen der Freiräume. Beispielhaft nennt er die Unterschutzstellungsmöglichkeiten des Landschaftsplanes durch Ausweisung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützter Landschaftsbestandteile. Entsprechend der Schutzgebietausweisung ergeben sich die jeweiligen Nutzungsverbote oder –einschränkungen.

Über die Landschaftsplanung erfolgen darüber hinaus die Maßnahmen zur Förderung der naturnahen Lebensräume, die er anhand der Realisierung linearer Festsetzungen wie Hecken, Wallhecken, Baumreihen und Ackerrandstreifen darstellt. Die Umsetzung erfolgt zumeist im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern, durch Flächentausch, einem ökologischen Grundstücksfonds des Kreises Unna oder in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dabei sind die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zumeist nicht auf Eingriffe der Bauleitplanung bezogen sondern sind Kompensationen Dritter bei Eingriffen im Außenbereich.

 

Auf Nachfrage der Stadtverordneten Middendorf erläutert Herr Holzbeck, dass rd. 80 % der im Rahmen der Ausgleichskompensation eingehenden Ersatzgelder, zumeist aus Eingriffen Dritter resultierend, in Maßnahmen der Landschaftsplanung einfließen und dass bereits ca. 42 % der Maßnahmen des Landschaftsplanes Werne-Bergkamen umgesetzt seien.

 

Herr Driesch, Leiter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Unna, stellt den Verfahrensablauf und verschiedene Möglichkeiten der Eingriffskompensation dar. Dazu gehören u. a. die für die jeweils Ausgleichspflichtigen bei der Unteren Landschaftsbehörde geführten Ökokonten sowie der Flächenpool. Im Ökokonto können, quasi auf Vorrat, ökologische Wertpunkte durch bereits realisierte Maßnahmen angelegt und bei zukünftigen Eingriffen dem Ausgleichspflichtigen angerechnet werden. In den Flächenpool können dagegen geeignete Grundstücke eingebracht werden, auf denen zukünftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für entsprechende Eingriffe realisierbar sind.

Sowohl bei der Bauleitplanung als auch bei ausgleichspflichtigen Eingriffen Dritter führt die Untere Landschaftsbehörde ein Kompensationsflächenkataster der mit ihr im Rahmen der jeweiligen Beteiligungsverfahren abgestimmten und von ihr genehmigten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.