Beschluss: Kenntnisnahme

Herr Vohmann, Mitarbeiter des Fachbereiches “Hoheit” beim Regionalforstamt Ruhrgebiet, erläutert zunächst die Notwendigkeit, Eingriffe in den Waldbestand gem. Bundeswald- und Landesforstgesetz auszugleichen. Dabei sei es unabdingbar, die erforderliche Eingriffskompensation in Form von mit dem Regionalforstamt abgestimmten Ersatzaufforstungen durchzuführen.

 

Anschließend stellt sich Herr Dommermuth als neuer Leiter des Reviers Hamm-Bergkamen vor und schildert seinen bisherigen beruflichen Werdegang. Seit Mitte Juni dieses Jahres obliegt ihm in Bergkamen die Betreuung sowohl des städtischen als auch des privaten Waldbesitzes im Rahmen der Bewirtschaftung durch die Forstbetriebsgemeinschaft Lippe, der die Stadt Bergkamen als Waldbesitzer angehört. Aus seiner bisherigen Erfahrung zum Bergkamener Waldbestand, resultierend auch aus seiner Beteiligung bei zahlreichen Aufforstungen und Waldbewirtschaftungsmaßnahmen der vergangenen Jahre, attestiert er dem städtischen Waldbesitz einen guten Pflegezustand.

 

Herr Pauly, stellv. Leiter des Regionalforstamtes, gibt einen Überblick über die Reorganisation des Regionalforstamtes Ruhrgebiet. Durch Zusammenlegung und Zentralisierung ehemaliger Forstämter zum Regionalforstamt umfasst dessen Zuständigkeitsbereich nunmehr 40 Kommunen und insgesamt 16 Reviere, deren Fläche nahezu identisch ist mit der Verwaltungsfläche des Regionalverbandes Ruhrgebiet. Durch die Reorganisation sind die ehedem gemeinsam betreuten Reviere Hamm-Bergkamen und Lünen-Selm-Werne wieder eigenständig mit Revierleitern besetzt worden. Abschließend stellt er die Aufgaben des Regionalforstamtes und den Bewirtschaftungsumfang der vergangenen Jahre vor.