Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der
Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die
örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der
Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) einschließlich der Bewertung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
3.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW
die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 in der
Fassung vom 19.05.2009.
4.
Die
Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. §
96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung
der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007.