Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 16.61.01.5272 (Kreisumlage) 502.445,80 € überplanmäßig bereitzustellen. Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW kann zurzeit nicht erfüllt werden. Im Haushaltsvollzug 2009 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.