Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltfragen des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters stellt zunächst die rechtlichen Grundlagen und das Vorgehen bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes im Rahmen der Bauleitplanung vor.

Ausgehend von der Ballungsrandlage der Stadt Bergkamen, der weitestgehend intensiven Nutzung der Freiflächen innerhalb des Stadtgebietes und der verschiedenen Maßnahmenträger verweist er auf die eng begrenzte Verfügbarkeit von Boden und Freiflächen für den Eingriffsausgleich zu erforderlichen Stadtentwicklungsvorhaben.

 

Stadtverordneter Vogt fragt an, ob eine Prognose zu noch möglichen Bauleitplanungen und Stadtentwicklungsmaßnahmen angesichts der begrenzten Flächenverfügbarkeit möglich ist.

 

Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verweist auf das derzeit durchgeführte Neuaufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan, bei dem sowohl unter dem Aspekt der realisierbaren Eingriffskompensationen als auch den Rahmenvorgaben der übergeordneten Behörden die gegebenen Stadtentwicklungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden sollen.

 

Stadtverordnete Middendorf sieht zunächst Konsens in der Beurteilung der verschiedenen Schwierigkeiten, die sich bei der Kompensation von Eingriffen ergeben, weist aber auch auf Ihrer Ansicht nach bestehende Defizite bei der Unterhaltung der Maßnahmen hin. Dabei fragt sie an, ob das Biotop im Wohngebiet Hof Theiler auf Grund des Nutzungsdruckes aufgehoben und an anderer Stelle kompensiert und wie die Verpflichtung zum Erhalt privater Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kontrolliert werden kann. Ferner bemängelt sie den Pflegezustand einzelner Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

 

Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erinnert an das Bestreben der Stadt, das Biotop im Hof Theiler umzuwandeln und die Ablehnung dieses Vorhabens durch die Untere Landschaftsbehörde. Ferner ist das Biotop als geschützter Bestandteil im Bebauungsplan festgeschrieben, so dass ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes erforderlich wäre, um eine Änderung dieser Festsetzung zu erzielen.

Da die Überprüfung der Kompensationsmaßnahmen privater Maßnahmenträger, insbesondere bei Eingriffen im Außenbereich, durch die Untere Landschaftsbehörde zu erfolgen hat, schlägt Dr.-Ing. Peters vor, die ULB hinsichtlich möglicher Kontrollen und der Kooperation mit den Maßnahmenträgern zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses einzuladen.

Ferner führt er an, dass die Pflegestandards für die städtischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen insbesondere unter dem Aspekt der finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt zu beurteilen sind. Auf Grund der unterschiedlichen Auffassungen über die Intensität der Pflegestandards sei deren Hinterfragung möglich, müsse aber in erster Linie auf die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten abgestimmt sein.  

 

Stadtverordneter Semmelmann unterstreicht die Abhängigkeit der Pflegestandards von den städtischen Ressourcen und lehnt eine unverhältnismäßige Anforderung zur Erhöhung der Pflegestandards ab.

 

Stadtverordnete Middendorf sieht dagegen die Erfordernis, dass die Pflegestandards zumindest dahingehend festgelegt werden, dass sie den Erhalt der angelegten Kompensationsmaßnahmen gewährleisten.  

 

Ausschussvorsitzender Pufke schlägt vor, für eine der nächsten Sitzungen des Umweltausschusses sowohl Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde als auch des Regionalforstamtes hinsichtlich der Umsetzung und Erhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzuladen.