Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02-5221 eine überplanmäßige Auszahlung/Aufwendung in Höhe von 110.000,00 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Im Haushaltsvollzug 2009 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

 


Nachdem zuständiger Beigeordneter Dr.-Ing. Peters auf die Entstehungsgeschichte der jetzt zu überholenden Fahrbahnen eingegangen ist, möchte Stadtverordneter Kerner von der CDU-Fraktion wissen, inwieweit es möglich ist, das aufzunehmende Pflaster zu verkaufen.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass das Pflaster im städtischen Landschaftsbau Verwendung findet und beim Baubetriebshof zwischengelagert wird.