Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW 342.000,-- € bei dem Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege) überplanmäßig bereitzustellen.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.


Der Beigeordnete Bernd Wenske erläutert ausführlich die Vorlage. Insbesondere wird auf die im Tagesordnungspunkt 3 geschilderte Entwicklung in der Tagespflege Bezug genommen.