Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt für die folgende Wahlperiode des Ausländerbeirates im Sinne des § 27 GO NRW – vorbehaltlich einer gesetzlichen Änderung – weiterhin unter Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe die Bildung eines alternativen Gremiums „Integrationsrat“ im Rahmen der Experimentierklausel des § 129 GO NRW und beauftragt die Verwaltung, erforderlichenfalls einen entsprechenden Antrag an das Innenministerium des Landes NRW zu stellen.

 

 

 


Beigeordneter Wenske begründet die Notwendigkeit der Verwaltungsvorlage. Er weist darauf hin, dass die Vorlage vorausschauend vorgelegt wird. Ihm ist bekannt, dass die Landesregierung beabsichtigt, den § 27 der Gemeindeordnung insoweit zu ändern, dass Integrationsräte gesetzlich verankert werden.

 

Innerhalb der Diskussion wird auch angesprochen, dass in der letzten Sitzung des Integrationsrates am 05.03.2009 nur zwei Vertreter der Migranten anwesend waren. Diese Tatsache wird allgemein als nicht befriedigend erachtet. Beigeordneter Wenske teilt mit, dass am 23.04.2009 innerhalb des Integrationsrates eine Aussprache bezüglich der möglichen Gründe der Nichtteilnahme stattfinden soll.

 

Stadtverordnete Müller-Hinz von der Fraktion Grüne/GAL unterstützt sowohl die angestrebte Gesetzesänderung der Gemeindeordnung als auch den heute vorliegenden Verwaltungsvorschlag. Darüber hinaus fordert sie ein kommunales Wahlrecht für Migranten.