Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltfragen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt den Bürgermeister, Verträge über die Stromlieferung mit einer Stromerzeugung aus 100 % Wasserkraft für

 

a)                 die städtischen Liegenschaften und

b)                 die Straßenbeleuchtung

 

mit der Gemeinschaftsstadtwerke GmbH  Kamen – Bönen – Bergkamen , Kamen, Poststr. 4, abzuschließen.

 

 


Erster Beigeordneter Mecklenbrauck erläutert die Vorlage der Verwaltung und verweist neben dem Ratsbeschluss vom 13.03.08 auf die einmütige Aufforderung der Gesellschafter und des Aufsichtsrates an die Geschäftsführung der GSW, im Portfolio der verschiedenen Energieträger der GSW den Anteil regenerativer Energieträger auszubauen.

Ferner stellt er den Strombedarf der öffentlichen Einrichtungen sowie die anfallenden Kosten und den Begrünungsfonds der GSW für den Abschluss eines drei Jahre gültigen Liefervertrages mit der GSW für den zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen Strom im Vergleich zum jetzigen Mix der verschiedenen Energieträger dar. Neben der Zertifizierung des Öko-Stroms durch den TÜV-Süd liegt der GSW eine offizielle Bestätigung der Austrian Hydro Power darüber vor, dass der von der GSW erworbene Strom zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen wird.

Abschließend erinnert Erster Beigeordneter Mecklenbrauck an die Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand, den CO2-Ausstoß um 20 % zu verringern. Die Nutzung des Strom aus Wasserkraft wird zu einer jährlichen CO2-Minderung von nahezu 3.000 t führen. Im Verbund mit den bereits erfolgten und den noch vorgesehenen energetischen Sanierungsmaßnahmen, unterstützt durch Veränderungen im Nutzerverhalten, ist er sicher, dieses Ziel für die Stadt Bergkamen zu erreichen.

 

Ausschussvorsitzender Pufke äußert seine Bedenken darüber, dass die vorgestellte Reduzierung der Mehrkosten für den teureren Öko-Strom durch den Begrünungsfonds der GSW eine vordergründige Kostenverschiebung und keine tatsächliche Einsparung sei und fragt nach, ob durch die Ausschüttung des Begrünungsfonds für die Jahresbilanz und die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter schädlich sei.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck erläutert, dass der Begrünungsfonds zum Nutzen der Stadt für ökologische Maßnahmen eingesetzt werden kann und da es sich bei den 0,5 Cent pro kWh als Einzahlung in den Fonds um einen Mehrbetrag handelt, der für die angesprochene Gewinnausschüttung unerheblich sei. Unabhängig davon unterstreicht er, dass er auch ohne den Begrünungsfonds und die dadurch bestehende Kostenreduzierung der Nutzung des Öko-Stroms unter dem Aspekt des Klimaschutzes den Vorzug geben würde.

 

Stadtverordneter Semmelmann hebt die erzielbare CO2-Einsparung hervor und gibt zu bedenken, dass die Kostenauswirkungen durch klimaschädliche Emissionen deutlich gravierender sind als die dargestellten Mehrkosten durch die Nutzung des Stroms aus Wasserkraft. Ferner sei gerade die öffentliche Hand an ihre Vorbildfunktion auch beim aktiven Klimaschutz gebunden, so dass die Mehrkosten durch den erreichbaren Klimaschutz mehr als aufgewogen würden.

 

Stadtverordneter Wehmann unterstützt die vorgeschlagene Nutzung des Stroms aus Wasserkraft, die Finanzierung von Begrünungsmaßnahmen aus dem GSW-Oköfonds und hebt besonders die Wichtigkeit der Art der Stromgewinnung im Sinne sowohl des Klima- als auch des allgemeinen Umweltschutzes hervor.

 

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung kritisiert Stadtverordneter Wehmann die Haltung der CDU-Fraktion im Ausschuss, den Beschlussvorschlag abzulehnen ohne im Ausschuss zu dieser Entscheidung Stellung zu nehmen und hält dieses Verhalten für eine Diskriminierung des Umweltausschusses als zuständiges Fachgremium.

 

Stadtverordneter Schmülling weist dies zurück mit dem Verweis auf die Nachfragen des Ausschussvorsitzenden, die sich mit denen der CDU-Fraktion decken würden und an dieser Stelle nicht wiederholt werden müssten. Die Bedenken der CDU-Fraktion seien dabei nicht ausgeräumt worden und würden in der Ratssitzung dargestellt werden.