Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen – , die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 


Für BergAUF-Fraktionsvorsitzenden Engelhardt ist die bergbauliche Beteiligung in Höhe von 250.000 € (Punkt 4.16) an den Reparatur- und Sanierungskosten zu niedrig. Seine Fraktion wünscht sich eine höhere Beteiligung des Bergbaus. Dies würde zu einer Verminderung der Abwassergebühren führen.

 

Zuständiger Beigeordneter Mecklenbrauck erläutert, dass die Stadt hinsichtlich der Beteiligung des Bergbaus beweispflichtig ist. Für 2009 bleibt es bei der jetzt festgestellten Beteiligung von 250.000 €. Die Höhe wird jedoch laufend überprüft und ggf. nachverhandelt.