Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergkamen (Vergnügungssteuersatzung). Die Satzung ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Grüne/GAL-Fraktionsvorsitzender Sparringa möchte wissen, ob die Neuregelungen Auswirkungen auf die Höhe der Vergnügungssteuer-Einnahmen haben und ob die Höchstsätze erhoben werden.
Zuständiger Beigeordneter Mecklenbrauck antwortet, dass es sich hier um die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes handelt und die maximalen Steuersätze erhoben werden sollen. Die gestaltenden Einwirkungen für die Stadt sind nach seinen Aussagen äußerst gering.