Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW 70.000,00 € bei dem Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege) überplanmäßig bereitzustellen.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.


Der Beigeordnete Bernd Wenske erläutert die Vorlage. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein weiterer Zuwachs der Betreuungsverhältnisse der Unterdreijährigen erwartet werden muss. Hier stellt sich das Land eine Versorgung von 30 % des jeweiligen Jahrganges vor, die sowohl in der Tagespflege als auch im Kindergarten betreut werden sollen. Die Anteile der Tagespflege sollen sich auf ca. 35 % belaufen.

 

Die konkreten Auswirkungen dieser Regelung werden in den Folgejahren sichtbar werden.