Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Straße “Hof Lethaus” mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Overberge, Flur 4, Flurstücke Nr. 453 und 431 dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Ziff. 2 StrWG NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 1995 S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 306) zu widmen.

 

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf den als Anlage beigefügten Lageplan dunkel unterlegt dargestellt.

 

Die Straße “Hof Lethaus” wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekanntzumachen.