Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Höhe von 111.000 € bei der Buchungsstelle 06.36.13.5310 für das Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung der Übernahme des Trägeranteils für die evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen in Höhe von
4 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten sowie die Übernahme der vollständigen Trägerkosten für die Tageseinrichtungen der AWO - Unterbezirk Unna. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung.

 

2.      Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung kann zurzeit nicht erfolgen. Im Haushaltsvollzug 2008 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.

 

3.      Für die sich zurzeit ergebende rechnerische Unterdeckung für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 155.399 € ist gegebenenfalls eine Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 nach Überprüfung am Jahresende zu leisten.

 


Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Heinzel von der CDU-Fraktion hält es für notwendig, den heute anstehenden Beschluss im Jugendhilfeausschuss nochmals politisch zu bewerten. Für ihn ist vor allen Dingen diskussionswürdig, warum Absprachen, die auf Landesebene getroffen werden, letztlich nicht eingehalten werden.

 

Dem heutigen Beschlussvorschlag wird die CDU-Fraktion jedoch trotzdem ihre Zustimmung geben, da alle die Trägervielfalt und die Garantie, jedem Kind einen Kindergartenplatz bieten zu können, erhalten wollen.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt bemängelt konkret, dass die Landesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Eigenanteile für die konfessionellen Träger und die AWO festlegt, diese Träger anschließend aber nicht in der Lage sind, die Beträge zu zahlen. Die Konsequenz, dass dann die Kommunen für die Fehlbeträge aufkommen müssen, grenzt für ihn an Erpressung. Seine Fraktion wird somit dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Stadtverordnete Dr. Kirsch von der SPD-Fraktion sieht für ihre Fraktion keine andere Möglichkeit, als dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, da zum einen der Rechtsanspruch auf Kindergarten und Kindertagesbetreuung erfüllt werden muss, zum anderen an der Trägervielfalt festgehalten werden soll. Da eine Übernahme der Kindergärten durch die Stadt auf jeden Fall teurer wäre, sieht sie trotz aller auch in ihrer Fraktion diskutierten Probleme keine andere Wahl.

 

Stadtverordneter Wehmann von der Fraktion Grüne/GAL weist darauf hin, dass die Stadt Bergkamen gegenüber dem letzten Jahr Geld einspart. Im vorherigen Kindergartenjahr sind für die Kirchen 7 % Trägeranteil, in diesem Jahr nur 4,5 % zu übernehmen.

 

Bürgermeister Schäfer fasst kurz zusammen: Es hat eine Vereinbarung auf Landesebene gegeben hat, an der die Spitzenorganisationen der Kirchen und Verbände beteiligt waren. Dort sind bestimmte Quoten vereinbart worden. Dies hat keinen Bestand, wenn die Partner vor Ort deutlich machen, dass sie den Beitrag nicht leisten können, wie die vorliegenden Anträge beweisen. Da es unter dem Strich für die Stadt teurer wird, wenn die Kindergärten in städtischer Eigenregie geführt werden, lässt es im Prinzip keine andere Beschlussfassung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu.