Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgenden Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung einer
erheblichen überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in
Höhe von 111.000 € bei der Buchungsstelle 06.36.13.5310 für das Haushaltsjahr
2008 zur Finanzierung der Übernahme des Trägeranteils für die evangelischen und
katholischen Tageseinrichtungen in Höhe von
4 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten sowie die Übernahme der
vollständigen Trägerkosten für die Tageseinrichtungen der AWO - Unterbezirk
Unna. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der
Sachdarstellung.
2. Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung kann zurzeit nicht erfolgen. Im Haushaltsvollzug 2008 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.
3. Für die sich zurzeit ergebende rechnerische Unterdeckung für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 155.399 € ist gegebenenfalls eine Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 nach Überprüfung am Jahresende zu leisten.