Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung einer
erheblichen überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in
Höhe von 111.000 € bei der Buchungsstelle 06.36.13.5310 für das Haushaltsjahr
2008 zur Finanzierung der Übernahme des Trägeranteils für die evangelischen und
katholischen Tageseinrichtungen in Höhe von
4 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten sowie die Übernahme der
vollständigen Trägerkosten für die Tageseinrichtungen der AWO - Unterbezirk
Unna. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der
Sachdarstellung.
2. Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung kann zurzeit nicht erfolgen. Im Haushaltsvollzug 2008 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.
3. Für die sich zurzeit ergebende rechnerische Unterdeckung für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 155.399 € ist gegebenenfalls eine Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 nach Überprüfung am Jahresende zu leisten.
Der Beigeordnete Bernd Wenske erläutert, dass bei der
Aufstellung des Haushaltsplanes von den auf Landesebene getroffenen
Vereinbarungen auch der freien Träger ausgegangen worden ist. Aus
wirtschaftlichen Gründen sind jedoch andere Lösungen, die theoretisch möglich
wären, für die Stadt noch kostenintensiver, so dass die jetzt vorgeschlagene
Form noch die kostengünstigere ist.