Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im Teilfinanzplan mit den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Finanzplan zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im Teilfinanzplan mit den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Finanzplan zur Kenntnis.