Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das Verfahren zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen im Stadtteil Weddinghofen (Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld) einzuleiten.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerversammlung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

 

 


Bürgermeister Schäfer schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 12 bis 15 wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam zu beraten.

 

Nachdem der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung Kampmeyer aus der Arbeit im Ausschuss berichtet hat, erläutert Stadtverordneter Grziwotz die Auffassung der Fraktion Grüne/GAL. Nach seiner Meinung, wird durch die jetzt vorliegende Planung die immer schon von seiner Fraktion geforderte umweltverträgliche Planung endlich durchgeführt. Hierbei geht es ihm insbesondere um den Erhalt des Wäldchens. Aus diesem Grunde wird auch seine Fraktion der Planung zustimmen, aber im weiteren Verlauf kritisch verfolgen, dass der beachtliche Eingriff in den Freiraum und die Natur auch ökologisch angemessen ausgeglichen ist.

 

In seiner Stellungnahme dankt SPD-Fraktionsvorsitzender Kampmeyer zunächst allen Beteiligten der Stadtverwaltung Bergkamen, Kamen und der Bürgerinitiative sowie dem Investor für die Erarbeitung des jetzt vorliegenden Kompromisses. Er schließt die Hoffnung daran, dass es auch im jetzigen Verfahren zu einer einvernehmlichen Einwicklung kommt.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt wirft die Frage auf, inwieweit nicht die bereits vorliegende Planung schon von Anfang an hätte verfolgt werden können, anstatt auf die Wünsche eines einzigen Investors einzugehen.

 

Bürgermeister Schäfer antwortet, dass es nicht Auffassung der Verwaltung war, in den blauen Dunst zu planen, sondern schon eine konkrete Nachfrage vorhanden sein muss. Er weist weiterhin darauf hin, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Investor einen Kaufvertrag unterschrieben hat, zumindest aber eine konkrete Anfrage vorliegt. Der Vorwurf, man hätte von vornherein alles anders machen können, besteht seiner Ansicht nach nur theoretisch, da zum damaligen Zeitpunkt nur ein Investor vorhanden war und dieser eine andere Konzeption hatte.

 

CDU-Fraktionsvorsitzende Middendorf geht ebenfalls auf die Äußerungen des BergAUF-Fraktionsvorsitzenden Engelhardt ein und weist auf den Abwägungsprozess hin, der in solchen Fragen eine entscheidende Rolle spielt. Schon zum Zeitpunkt der ersten Bebauungsplanaufstellung hatte für ihre Fraktion die Schaffung von Arbeitsplätzen oberste Priorität.

 

Stadtverordneter Klostermann von der FDP spricht noch einmal die Lagegunst des Gebietes an. Für ihn gibt es kaum eine Fläche, bei der weniger Zielkonflikte, insbesondere durch Verkehr, auftreten, wie durch das Areal direkt an der Bundesautobahn.

 

Weiterhin fragt Stadtverordneter Klostermann an, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Töddinghauser Straße von Nord nach Süd wieder zu öffnen.

 

I. Beigeordneter Mecklenbrauck antwortet, dass dieser Punkt einer der wesentlichen Punkte bei der Diskussion mit der Bürgerinitiative war. Eine Öffnung der Töddinghauser Straße kam für die Bürgerinitiative nicht in Frage, wäre auch von der Stadt Bergkamen allein nicht durchführbar gewesen, da die südliche Seite der Töddinghauser Straße der Stadt Kamen gehört. Von dort aus wurde eine Änderung des jetzigen Zustandes in allen Gesprächen abgelehnt.

 

Stadtverordneter Weiß von der SPD-Fraktion verweist in seinen Ausführungen auf die hohe Arbeitslosigkeit in Bergkamen, aber auch in Kamen, die durch Ansiedlung in dem neuen Gewerbepark sicherlich vermindert werden kann. Aus diesem Grunde spricht er sich dafür aus, die Chance einer Entwicklung der Fläche unbedingt zu nutzen.