Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Straße “Rotdornweg” mit den katasterlichen Flurstücksbezeichnungen Gemarkung Weddinghofen, Flur 3, Flurstücke 726 und 729, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Ziff. 2 StrWG NRW 1995, Seite 1028, 1996, Seite 81, 141, 216, 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW, Seite 306) zu widmen.

 

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem der Vorlage als Anlage beigefügten Lageplan dunkel unterlegt dargestellt.

 

Die Straße “Rotdornweg” wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekannt zu machen.